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258/2002
Datum: 02.12.2002
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heute im Bundestag - 02.12.2002

Bundesrat will Gemeinden finanziell entlasten

/Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Um die finanzielle Lage der Gemeinden zu verbessern, will der Bundesrat die mit dem Steuersenkungsgesetz in Kraft getretene Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zum 1. Januar 2003 zurücknehmen. In einem Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes ( 15/109) heißt es, vor zwei Jahren sei mit dem Steuersenkungsgesetz die Gewerbesteuerumlage stufenweise erhöht worden. Ziel sei es gewesen, die Gemeinden angemessen an der Finanzierung der Nettoentlastungen durch die Unternehmenssteuerreform zu beteiligen. Die Gemeinden hätten daraufhin teilweise dramatische Einbrüche bei der Gewerbesteuer verzeichnet. Bundesweit seien 2001 die Einnahmen aus dieser Steuer um 9,2 Prozent zurückgegangen. Nach den Annahmen der Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres sollte die Gewerbesteuer bundesweit um 1,3 Prozent in diesem Jahr und um 4,8 Prozent im letzten Jahr steigen. Tatsächlich, so die Länderkammer, setze sich der Rückgang des Steueraufkommens jedoch weiter fort. Bundesweit sei es im ersten Quartal dieses Jahres gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum nochmals um 11,2 Prozent gesunken. Damit werde klar, dass die prognostizierten Mehreinnahmen der Gemeinden nicht eintreten. Darüber hinaus sei mit dem Verzicht auf die Änderung der Branchen-Abschreibungstabellen eine der Gegenfinanzierungsmaßnahmen des Steuersenkungsgesetzes aufgegeben worden. Damit sei die Geschäftsgrundlage für die Anhebung der Gewerbesteuerumlage entfallen. Der Vervielfältiger zur Berechnung der Umlage müsse daher auf den Stand vor dem Inkrafttreten des Steuersenkungsgesetzes zurückgeführt werden.

Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Stellungnahme als "nicht sachgerecht" ab. Durch die Anhebung der Umlage seien die Gemeinden an der Finanzierung der Nettoentlastungen des Steuersenkungsgesetzes beteiligt worden. Ohne diese Anhebung würden Bund und Länder diese Reform allein finanzieren. Mit einem Anteil von 8,9 Prozent am damals ermittelten Finanzierungsvolumen der Nettoentlastung seien die Kommunen im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2006 unterdurchschnittlich beteiligt, so die Regierung. Ihr Anteil an allen Steuereinnahmen habe nach der Steuerschätzung im Jahr 2000 rund 12,2 Prozent betragen. Insgesamt würden die Kommunen also trotz erhöhter Umlage geringer belastet als es ihrem Anteil am Steueraufkommen entspreche. Die Zukunft der Gewerbesteuer und damit des gesamten kommunalen Steuereinnahmesystems spiele eine zentrale Rolle bei den Beratungen der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen. Den Ergebnissen dieser Kommission sollte nach Auffassung der Bundesregierung derzeit nicht vorgegriffen werden. Angestrebt werde, die Gemeindefinanzreform mit Wirkung vom Jahr 2004 an in Kraft zu setzen, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_258/02
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