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261/2002
Datum: 04.12.2002
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heute im Bundestag - 04.12.2002

Schutz und Förderung der Menschenrechte als politische Leitlinie

/Menschenrechte/Antrag

Berlin: (hib/NEI) Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte soll auch in dieser Legislaturperiode politische Leitlinie der Bundesregierung sein und in verschiedenen Politikfeldern angesprochen werden. So heißt es in einem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/136), in dem sie sich für eine weitere Verrechtlichung der internationalen Beziehungen und für die institutionelle Stärkung des Europäischen Gerichtshofs einsetzen. Die Bundesregierung solle auf die ausstehende Ratifizierung von menschenrechtlich relevanten Konventionen und Zusatzprotokollen hinwirken und gemeinsam mit den Bundesländern die Zeichnung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe prüfen. Gefordert wird weiter der Einsatz für die Beachtung der menschenrechtlichen Normen und des humanitären Völkerrechts im Anti-Terror-Kampf und das Drängen auf eine politische Lösung für Tschetschenien.

Zur Stärkung der Menschenrechte in der Wirtschaft sei auf ein unabhängiges Monitoring von Verhaltenskodizes zu dringen, die sich an den Konventionen der Vereinten Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisation orientieren. Weiter sei auf die Umsetzung der OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen hinzuwirken. Die Koalition fordert zudem eine höhere Transparenz des Rüstungsexportberichts und eine Begrenzung des Kleinwaffenexports.

In der Entwicklungszusammenarbeit sollen bis 2006 in einem Zwischenschritt 0,33 Prozent der international vereinbarten 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens zur Verfügung gestellt werden, heißt es in dem Antrag weiter. Auch sei die aktive Mitarbeit an den Richtlinien zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung fortzusetzen und die Idee eines Verhaltskodex weiter zu verfolgen. Die Koalition fordert, humanitäre Verbesserungen zu Gunsten von Migranten beziehungsweise Flüchtlingen sowie die Anerkennung von geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung zu fördern. Zur Stärkung der Menschenrechte einzelner Gruppen setzt sich die Koalition unter anderem für die zügige Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung und des Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ein. Sie mach sich weiter für die Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Menschen und die internationale und nationale Bekämpfung der Genitalverstümmelung stark.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_261/02
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