Ausgestaltung einer Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Flügen offen
Berlin: (hib/VOM) Genaue Angaben über die konkrete Ausgestaltung der geplanten Mehrwertsteuererhebung im grenzüberschreitenden Flugverkehr hat die Bundesregierung am Mittwochnachmittag im Tourismusausschuss nicht gemacht. Im Steuervergünstigungsabbaugesetz, das der Bundestag in der vergangenen Sitzungswoche in erster Lesung beraten hat, ist eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes vorgesehen, die darauf abzielt, den inländischen Streckenanteil bei grenzüberschreitenden Beförderungen im Luftverkehr zu besteuern. Nach der jetzigen Regelung kann das Bundesfinanzministerium anordnen, dass die Umsatzsteuer für solche Beförderungen unter bestimmten Voraussetzungen niedriger festgesetzt oder ganz oder teilweise erlassen werden kann. Der Steuererlass kommt für den inländischen Streckenanteil bei einem Flug nach Deutschland, von Deutschland ins Ausland und bei einem Flug über Deutschland hinweg in Betracht. Die im Koalitionsvertrag festgelegte Besteuerung begegnet nach Regierungsangaben noch technischen und verwaltungsmäßigen Fragen, die derzeit eingehend geprüft würden. Mit Hilfe des Bundesamtes für Finanzen werde an einer den Verhältnissen der Branche entsprechenden typisierenden Ermittlung der Besteuerungsgrundlage bei solchen überschreitenden Flügen gearbeitet. Denkbar wäre etwa, so die Regierung, auf durchschnittliche Flugstrecken und durchschnittliche Entgelte abzustellen. Dabei solle der Verwaltungsaufwand der in- und ausländischen Fluggesellschaften auf das "unbedingt notwendige Mindestmaß" beschränkt werden. Es sei an eine pauschalierte Regelung gedacht, um den Verwaltungs- und Kontrollaufwand der Unternehmen nicht ausufern zu lassen. Am 15. Januar finde dazu eine Anhörung im federführenden Finanzausschuss statt, bei der auch zu klären sei, ob eine inländische Besteuerung zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Es sei jedoch festzuhalten, dass es bei der jetzigen Situation auch Wettbewerbsverzerrungen gebe. International seien bislang nur wenige Länder diesen Schritt gegangen, so dass Deutschland "Schrittmacher" hin zu einer solchen Besteuerung wäre.
Die FDP-Fraktion erinnerte daran, dass die geplante Regelung Bestandteil des Steuervergünstigungsabbaugesetzes sei. Wenn die Regierung nichts über die Folgen dieser Regelung sagen könne, so bedeute dies, dass sie mit dem "Kopf durch die Wand" wolle, ohne zu wissen, was sie tut.