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007/2003
Datum: 15.01.2003
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heute im Bundestag - 15.01.2003

Wirtschaft fürchtet Mehrbelastungen durch Steuervergünstigungsabbaugesetz

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Die deutschen Unternehmen fürchten "enorme Mehrbelastungen" durch das geplante Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen ( 15/119, 15/287). Dies geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbandes Deutscher Banken, des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels und des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels hervor. Die Verbände haben sich zur heutigen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem Gesetzesvorhaben geäußert, die um 9 Uhr im SPD-Fraktionssaal des Reichstagsgebäudes begonnen hat. Beanstandet wird beispielsweise das geplante Kontrollsystem zur Erfassung von privaten Veräußerungsgeschäften und Kapitalerträgen. Damit würde der Finanzverwaltung ein "völlig überzogenes Ermittlungsinstrumentarium" eröffnet und die Kreditwirtschaft zu aufwändigen Kontrollmeldungen und Erträgnisbescheinigungen verpflichtet. Die Spitzenverbände empfehlen, auf dieses Kontrollsystem zu verzichten und eine moderate Abgeltungssteuer vorzusehen.

Darüber hinaus äußern sie verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Begrenzung des Verlustabzugs auf die Hälfte des Gesamtbetrags der Einkünfte bzw. auf die Hälfte des Gewinns aus Gewerbebetrieb. Dies würde regelmäßig dazu führen, dass die für die Gewinnerzielung notwendigen Investitionen steuerlich nicht mehr voll abzugsfähig sind. Der Verlustausgleich sei ein notwendiges Korrektiv, um die Härten der Besteuerung nach Zeitabschnitten auszugleichen, heißt es. Abgelehnt wird ferner die geplante Aufhebung der gewerbesteuerlichen Organschaft, die weder eine Steuervergünstigung noch eine Ausnahmeregelung sei. Ebenso muss nach Auffassung der Wirtschaft die um 50 Prozent höhere Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftswagen unterbleiben, weil dadurch der Pkw-Absatz der deutschen Autoindustrie erheblich beeinträchtigt würde. Die Spitzenverbände appellieren an die Koalition, die Art der Kürzung der Eigenheimförderung zu überdenken. Geprüft werden solle auch, ob das Ziel, die ermäßigten Umsatzsteuersätze auf Blumen und Pflanzen aufzuheben, die negativen wirtschaftlichen Wirkungen auf Produzenten und Händler rechtfertigt.

Demgegenüber begrüßt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) den Abbau von Vergünstigungen. Die pauschale Besteuerung von Veräußerungsgewinnen hält er jedoch für willkürlich. Vor allem Gewinne aus Wertpapiergeschäften sollten mit dem individuellen Steuersatz belegt werden. Der DGB kritisiert die Einschränkungen bei der Eigenheimzulage, weil die Zukunftspläne vieler Arbeitnehmerhaushalte davon betroffen würden und die Bauwirtschaft darunter zu leiden hätte. Bei der Unternehmensbesteuerung wird eine Mindestbesteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilsbesitz von Kapitalgesellschaften vermisst. Schließlich erwartet der DGB von der Bundesregierung die Wiederbelebung der Vermögensteuer.

Das ifo-Institut für Wirtschaftsforschung begrüßt in seiner Stellungnahme den Abbau steuerlicher Subventionen, hält die Vorlage aber dennoch für nur halbherzig. Der Abbau steuerlicher Subventionen sollte mit einer deutlichen Absenkung des Einkommensteuertarifs einhergehen. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft bewertet die Einschränkung bei der Eigenheimzulage positiv. Die Wertzuwachssteuer diskriminiert nach Auffassung der Kieler Ökonomen Investitionen, die durch nicht ausgeschüttete Gewinne finanziert werden und fördert die Gewinnausschüttung. Die verschärfte Besteuerung privater Veräußerungsgewinne bei Aktien, anderen Wertpapieren und vermieteten Wohnungen widerspreche der Förderung der privaten Vorsorge für das Alter. Professor Johann Eekhoff von der Universität Köln sieht vor allem Selbstständige und Freiberufler durch die Veräußerungsgewinnsteuer benachteiligt. Die Steuer verstoße massiv gegen wirtschaftlich notwendige, stabile Bedingungen für Investoren und diskriminiere Kapitalanlagen, deren Erträge vorrangig in der fernen Zukunft zu erwarten sind. Der Bremer Wirtschaftswissenschaftler Professor Rudolf Hickel bewertet die Sicherung einer Mindestbesteuerung der Kapitalgesellschaften und den Abbau ungerechtfertigter Steuervorteile bei der Umsatzsteuer positiv. Auch die geplanten Kontrollmitteilungen über Veräußerungsgewinne und Kapitalerträge befürwortet er.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_007/01
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