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037/2003
Datum: 17.02.2003
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heute im Bundestag - 17.02.2003

FDP will Kündigungsschutz erst nach zweijährigem Arbeitsverhältnis

Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die FDP will, dass der Kündigungsschutz erst nach Ablauf von zwei Jahren seit dem Bestehen des Arbeitsverhältnisses eintritt. In einem Antrag ( 15/430) verlangt die Fraktion eine entsprechende Änderung des Kündigungsschutzgesetzes. Das Gesetz solle sich zudem nur auf Betriebe mit mehr als 20 Arbeitnehmern erstrecken. Die so genannte Sozialauswahl solle sich an den Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers ausrichten. Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung im "berechtigten betrieblichen Interesse" liegt, sollen aus der Sozialwahl ausgenommen werden. Wer das ist, müsse die Betriebsleitung entscheiden. Darüber hinaus schlagen die Abgeordneten vor, in das Gesetz eine Option aufzunehmen, wonach sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen können, auf den Kündigungsschutz zu Gunsten der Zahlung einer Abfindung oder der Finanzierung einer Weiterqualifizierung durch den Arbeitgeber zu verzichten. Nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses müssen nach den Vorstellungen der FDP alle Ansprüche innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung schriftlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus dürfe die Ausübung der Abfindungs- oder Qualifizierungsoption nicht zu einer Sperr- oder Ruhefrist beim Bezug von Arbeitslosengeld führen.

Die Liberalen argumentieren, die Mauer, die der Kündigungsschutzgesetz um den Arbeitsmarkt ziehe, schütze zwar die Inhaber eines Arbeitsplatzes, schade aber denen, die einen Arbeitsplatz suchen. Am Grundgedanken des Kündigungsschutzgesetzes, die Beendigung oder Änderung des Inhalts eines Arbeitsverhältnisses nicht der Willkür des Arbeitgebers zu überlassen, sondern an eine soziale Rechtfertigung zu binden, wollen die Abgeordneten festhalten. Deutschland brauche ein zeitgemäßes und den Realitäten entsprechendes Kündigungsrecht, heißt es in dem Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_037/02
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