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063/2003
Datum: 25.03.2003
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heute im Bundestag - 25.03.2003

Union fragt nach Entwicklung bei Integration von Menschen mit Behinderungen

Gesundheit und Soziale Sicherung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/POT) Nach der Entwicklung der für Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen aufgewandten Mittel in den Jahren von 1999 bis 2002 erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/703). Die Regierung soll zudem sagen, durch welche Maßnahmen sie eine ausreichende Anzahl von Plätzen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sicherstellen will. Des Weiteren interessieren sich die Abgeordneten unter anderem dafür, ob die Regierung Kenntnis davon hat, dass es aufgrund der Haushaltslage der Kommunen bereits dazu komme, dass Ansprüche auf Maßnahmen der Eingliederungshilfe nicht erfüllt werden können und Plätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.

Außerdem will die Union wissen, ob die Regierung Kenntnis von geplanten "Standardabsenkungsmaßnahmen" wie etwa der Umstellung von Zweibett- auf Vierbettzimmern in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen hat. Sie fragt, ob die Regierung derartige Maßnahmen als vereinbar mit dem Leitbild betrachtet, wonach Menschen mit Behinderungen ein Leben ermöglicht werden soll, das sich so weit wie möglich an der Lebenswelt nicht behinderter Menschen orientiert. Ferner erkundigt sich die CDU/CSU nach dem aktuellen Stand der Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern. Ob und gegebenenfalls durch welche Maßnahmen die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne den Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft beabsichtigt, die zivile Antidiskriminierung der Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, ist ebenfalls von Interesse. Schließlich will die Fraktion erfahren, ob die Regierung plant, die Gültigkeit einer betrieblichen Entscheidung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen in einem Betrieb betrifft, durch eine Änderung des neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) an die rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung zu binden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_063/01
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