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071/2003
Datum: 02.04.2003
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heute im Bundestag - 02.04.2003

285 Dopingopfer stellen Anträge auf finanzielle Hilfe

Sportausschuss

Berlin: (hib/POT) Beim Bundesverwaltungsamt in Köln sind bis zum Ablauf der Antragsfrist 285 Anträge nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz eingegangen. Dies erklärte die Vertreterin des Bundesinnenministeriums am Mittwochnachmittag vor dem Sportausschuss. Da das Datum des Poststempels gelte, könne die Zahl noch geringfügig ansteigen. Nach dem Gesetz konnten Hochleistungssportler oder -nachwuchssportler der ehemaligen DDR, denen ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingsubstanzen verabreicht worden waren, bis zum 31. März 2003 finanzielle Hilfen nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz beantragen.

Der Sportausschuss zeigte sich fraktionsübergreifend über den sprunghaften Anstieg der eingegangen Anträge in den letzten Wochen vor dem Fristablauf erfreut. Zu diesem Erfolg habe sowohl das verstärkte Aufgreifen des Themas in der Berichterstattung der Medien als auch die Bereitschaft von Dopingopfern beigetragen, über ihre Erfahrungen zu berichten. Einig waren sich die Mitglieder des Sportausschusses auch darin, die Frist nicht weiter zu verlängern. Noch nicht vorliegende Gutachten, Dokumente und Unterlagen zur Vervollständigung der Anträge sollten nach Möglichkeit innerhalb von sechs Wochen beim Bundesverwaltungsamt nachgereicht werden. In besonders schwierigen Fällen könne diese Frist aber auch auf drei Monate verlängert werden. In Gesprächen mit dem Deutschen Sportbund soll zudem versucht werden, die Finanzierung der Berliner Beratungsstelle des Doping-Opfer-Hilfevereins bis zu diesem Zeitraum sicherzustellen. Einig war man sich auch darin, dass das Bundesverwaltungsamt von der im Gesetz eingeräumten Möglichkeit, nach dem Bescheid über die Anspruchsberechtigung Abschlagszahlungen festzulegen, Gebrauch machen soll. Da die Hilfen als Einmalleistungen zu jeweils gleichen Teilen gezahlt werden sollen, lasse sich die genaue Höhe der Hilfen erst nach der endgültigen Feststellung der Zahl Anspruchsberechtigter ermitteln. Der Bundestag hatte den Fonds für Dopingopfer mit einem Betrag in Höhe von 2 Millionen Euro ausgestattet.

Konsens herrschte außerdem darüber, dass Forschungsvorhaben zu den langfristigen Dopingfolgen nachhaltig gefördert werden sollen und dass die gewonnenen Erfahrungen über den Einsatz von Dopingmitteln für eine Präventionsstrategie in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem Nationalen Olympischen Komitee und dem Deutschen Sportbund genutzt werden sollen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_071/05
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