Regierung will Reformbedarf bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen prüfen
Berlin: (hib/BES) Das Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht über die "Rechtswirksamkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO und anderer verdeckter Maßnahmen" soll nach Angaben der Bundesregierung im Mai fertig gestellt und danach veröffentlicht werden. Die Exekutive werde auf der Grundlage dieses Gutachtens und einer Studie der Universität Bielefeld zu "Wirksamkeitsbedingungen von Richtervorbehalten bei Telefonüberwachungen" auf wissenschaftlich fundierter Basis den Reformbedarf bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen sorgfältig prüfen, schreibt die Regierung in einer Antwort ( 15/725) auf eine Kleine Anfrage ( 15/598) der FDP-Fraktion. Hintergrund der Anfrage war die steigende Zahl der angeordneten Telefonüberwachungen in Deutschland. In ihrer Antwort widerspricht die Regierung der Behauptung der Fraktion, die Studie der Universtität Bielefeld habe ergeben, dass die meisten Telefonüberwachungsmaßnahmen ohne gesetzliche Grundlage veranlasst worden oder fehlerhaft seien. Dies sei nicht Gegenstand des Forschungsprojekts gewesen. Dieses habe sich vielmehr auf die Untersuchung beschränkt, inwieweit Beschlüsse der Gerichte, mit denen eine Telekommunikationsüberwachung angeordnet wurde, in formaler Hinsicht den von den Verfassern der Studie konkretisierten Anforderungen an eine hinreichende Begründung genügt haben. Aussagen über die materielle Rechtmäßigkeit der untersuchten Telekommunikationsüberwachungen treffe die Studie nicht, so die Antwort.