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085/2003
Datum: 15.04.2003
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heute im Bundestag - 15.04.2003

Regierung plädiert für politische Rahmenbedingungen bei Grüner Gentechnik

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung hält politische Rahmenbedingungen in der EU und in Deutschland für die Grüne Gentechnik für erforderlich. Diese sollten einerseits den Interessen der Verbraucher und der Produzenten nach Transparenz und Wahlfreiheit Rechnung tragen und andererseits die Koexistenz von Landbauformen, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden und solchen, in denen dies nicht der Fall ist, erlauben. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/821) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/707) hin.

Die Regierung geht davon aus, dass das seit 1998 in der EU bestehende De-facto-Moratorium bei Genehmigungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen von der EU-Kommission aufgehoben wird, wenn die Verordnungen über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und die Rückverfolgbarkeit daraus hergestellter Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Freisetzungsrichtlinie in Kraft getreten sind. Zu beiden Verordnungsvorschlägen hat der Rat laut Regierung im März dieses Jahres einen gemeinsamen Standpunkt erarbeitet. Mit der kurzfristig anstehenden Umsetzung der neuen Freisetzungsrichtlinie in nationales Recht werde die Regierung mehr Rechts- und Planungssicherheit für die Wirtschaft, zugleich aber auch ein erhöhtes Maß an Sicherheit, Transparenz und Wahlfreiheit im deutschen Gentechnikgesetz etablieren, heißt es in der Antwort weiter.

Die Regierung tritt außerdem dafür ein, dass die mit der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen verbundenen Fragen der zivilrechtlichen Haftung geklärt und gegebenenfalls erforderliche Regelungen erlassen werden. Die Regierung prüfe gegenwärtig vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechts die bestehenden nationalen Haftungsvorschriften, wobei gemäß der Koalitionsvereinbarung das Verursacherprinzip mit einbezogen werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_085/06
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