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090/2003
Datum: 02.05.2003
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heute im Bundestag - 02.05.2003

Vertragliche Leistungen an den Zentralrat der Juden gesetzlich verankern

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen entsprechend dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland geschaffen werden sollen ( 15/879). Der Bundesrat hatte bereits am 1. April beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwände zu erheben. Mit dem Vertrag wird eine kontinuierliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit in Bereichen vereinbart, die gemeinsame Interessen berühren und die in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Darin verpflichtet sich die Regierung zur Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes, zum Aufbau einer jüdischen Gemeinschaft sowie zu integrationspolitischen und sozialen Aufgaben des Zentralrates der Juden in Deutschland beitragen. Zur Unterstützung überregionaler Aufgaben sowie für seine Verwaltungskosten erhält der Zentralrat einen jährlichen Betrag von 3 Millionen Euro, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2003 - unabhängig vom Inkrafttreten des Vertrages.

Darüber hinaus will der Bund auch künftig bisher geförderte Einrichtungen des Zentralrates auf freiwilliger Basis unterstützen. Dazu gehören die Hochschule für jüdische Studien mit einer Bundesförderung von derzeit 30 Prozent und das Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland, welches vom Bund auf der Grundlage der vorgelegten Wirtschaftspläne institutionell gefördert wird. Nach Artikel 6 des Vertrages wird der Zentralrat der Juden in Deutschland über die in Artikel 2 und 5 vereinbarten Leistungen hinaus keine weiteren finanziellen Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland herantragen. Unberührt davon bleiben mögliche oder bestehende Leistungen an die jüdische Gemeinschaft auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 21. Juni 1957. Dies gilt nach dem Gesetzentwurf insbesondere für staatliche Leistungen zur Integration jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion und für die Pflege verwaister jüdischer Friedhöfe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_090/03
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