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100/2003
Datum: 13.05.2003
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heute im Bundestag - 13.05.2003

Union will Verbraucherinformation bei Lebensmitteln und Produkten stärken

Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/POT) Die CDU/CSU-Fraktion hält zur Stärkung der Markttransparenz und der Eigenverantwortung der Verbraucher bei Kauf- und sonstigen Entscheidungen bessere Verbraucherinformation bei Lebensmitteln, Produkten und Dienstleistungen für notwendig und hat hierzu einen Antrag eingebracht ( 15/927). Das von der Union vorgeschlagene Maßnahmenpaket soll fünf Säulen umfassen: Verbesserte und vereinfachte Kennzeichnung, Verbesserung der unternehmerischen Möglichkeiten der Verbraucherinformation, erweiterte Warn- und aktive Informationsmöglichkeiten der Öffentlichkeit durch die Behörden, Schaffung eines Verbraucherinformationsgesetzes und Stärkung der unabhängigen Verbraucherberatung.

Hinsichtlich der Kennzeichnung soll sich die Regierung nach Ansicht von CDU/CSU bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass die Kennzeichnungsvorschriften von Lebensmitteln gestrafft und gebündelt werden. Gleichzeitig sei eine verpflichtende Herkunftsangabe für Lebensmittel festzuschreiben und die Kennzeichnung am Produkt verbraucherfreundlich und allgemeinverständlich auszugestalten. Die Regierung solle zudem eine Selbstverpflichtungsinitiative der Unternehmen für die Verbesserung und Vereinheitlichung der Verbraucherinformation durch die Unternehmen vorschlagen. Dadurch solle das Angebot der vorgehaltenen Sekundärinformationen wie auch das Auskunftsverhalten auf Anfrage verbessert werden. Kleinen und mittleren Unternehmen solle für den Ausbau der unternehmerischen Verbraucherinformation eine finanzielle Unterstützung gewährt werden, heißt es im Antrag weiter.

Darüber hinaus will die Union die Warn- und aktiven Informationsmöglichkeiten der Behörden durch Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes erweitern. Die behördliche Warnung der Verbraucher solle nicht nur wie bisher bei Gefahr im Vollzug erfolgen, sondern unterhalb der Schwelle des Gesundheitsschutzes. Innerhalb des vorsorgenden Gesundheitsschutzes sollte Behörden die Möglichkeit eingeräumt werden, bei Verstößen gegen Normen des vorbeugenden Verbraucherschutzes sowie bei massiven schwerwiegenden Täuschungen die Öffentlichkeit informieren zu können. Diese Warnmöglichkeit soll nach Auffassung der CDU/CSU in den genannten Fachgesetzen, nicht jedoch im Verbraucherinformationsgesetz geregelt werden, um Rechtsunsicherheiten und unverhältnismäßige Eingriffe in grundrechtlich geschützte Interessen der Hersteller zu vermeiden.

Außerdem fordert die Fraktion, ein Verbraucherinformationsgesetz zu schaffen. Hierin soll ein Anspruch der Verbraucher auf Zugang zu den vorhandenen behördlichen Informationen über Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und sonstige Produkte festgeschrieben werden. Allerdings müsse ein Verbraucherinformationsgesetz im Anwendungsbereich, in der Reichweite und in der Ausgestaltung strikten Anforderungen gerecht werden, um einen Ausgleich mit den berechtigten Interessen der Unternehmen zu gewährleisten. So sollten eine Informationsbeschaffungspflicht der Behörden, eine Informationspflicht während eines laufenden Verwaltungsverfahrens und Informationen zu ethischen und weltanschaulichen Belangen ausgeschlossen werden. Die Informationsgewährung sei zudem auszuschließen, wenn dadurch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens verletzt werden oder Interessen des Gemeinwohls betroffen sind. Schließlich solle die Regierung für eine nachhaltige Förderung der unabhängigen Verbraucherberatung sorgen und insbesondere die Stiftung Warentest in die Unabhängigkeit entlassen, fordert die Union weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_100/02
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