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100/2003
Datum: 13.05.2003
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heute im Bundestag - 13.05.2003

Regierung will das Transsexuellengesetz reformieren

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung sieht nach eigenen Angaben eine Novellierung des Transsexuellengesetzes als erforderlich an. Ein genauer Zeitpunkt für die Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfes in den Bundestag könne jedoch zurzeit nicht genannt werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/894) auf eine Kleine Anfrage ( 15/854) der FDP-Fraktion. Vor dem Hintergrund der Kritik von Betroffenen sowie von Verbänden und Sachverständigen an der geltenden Rechtspraxis in Transsexuellenverfahren erkundigten sich die Abgeordneten nach dem Standpunkt der Regierung in dieser Angelegenheit. Insbesondere die lange Verfahrensdauer, Anzahl und Qualität der zu erstellenden Sachverständigengutachten, aber auch die gerichtliche Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht und das Fehlen einer begleitenden psychotherapeutischen Behandlung würden von den Betroffenen wiederholt als vorrangig reformbedürftig dargestellt, so die Fragesteller.

In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass derzeit eine Reform des Personenstandsrechts vorbereitet werde. Diese solle nach Absprachen mit den Ländern und betroffenen Interessenverbänden noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Parallel werde die Auswertung der im Oktober 2001 angeforderten Stellungnahmen von Verbänden und Betroffenen über die Erfahrungen mit dem Transsexuellengesetz fortgesetzt. Nicht vorgesehen sei derzeit, Regelungen für intersexuelle Menschen in das Transsexuellengesetz aufzunehmen, da es sich dabei um zwei völlig verschiedene Gruppen von Betroffenen handele, deren Probleme nicht in gleichartigen Verfahren gelöst werden könnten, so die Antwort. Auch habe die Regierung nicht vor, den Begriff "Transsexuellengesetz" gegen den Begriff "Transindentitätsgesetz" oder "Transgendergesetz" zu ersetzen, da auch die vorgeschlagenen Begriffe gelegentlich als nicht in vollem Umfang zutreffend empfunden werden könnten. Zudem werde die geltende Bezeichnung auch in anderen Ländern verwendet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_100/04
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