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108/2003
Datum: 21.05.2003
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heute im Bundestag - 21.05.2003

Entwurf zur Änderung des Beitragsatzsicherungsgesetzes begrüßt

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung (Anhörung)/Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung (Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Überwiegende Zustimmung der Sachverständigen fand ein von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung ( 15/542), sowie ein Antrag der CDU/CSU Fraktion mit dem Ziel der Aufhebung der gesundheitspolitischen Maßnahmen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG - 15/652). Dies wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung am Mittwochnachmittag deutlich. Beide Vorlagen lehnen das BSSichG als "untauglichen Versuch, eine verfehlte Gesundheitspolitik mit willkürlichen Ausgabenbegrenzungen zu korrigieren" ab. Nach Ansicht des Bundesverbandes des pharmazeutischen Großhandels (PHARGO e.V.) belaste das Beitragsatzsicherungsgesetz den pharmazeutischen Großhandel und die öffentlichen Apotheken mit einem untragbaren Sonderopfer. Es greife systemwidrig in die gesetzlichen Handelsspannen für Arzneimittel ein und führe zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) stimmte dem vorliegenden Gesetzentwurf uneingeschränkt zu. Durch den erhöhten Apothekenabschlag und den, vom Großhandel weiter gewälzten, Großhandelsabschlag würden die Apotheken fast dreimal stärker als vom Gesetzgeber geplant durch die Maßnahmen des BSSichG getroffen. Dies führe unweigerlich zu einer Fortsetzung des Arbeitsplatzabbaus. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) habe das zum 1. Januar 2003 in Kraft getretene BSSichG stets aus verfassungsrechtlichen sowie gesundheits- und standortpolitischen Gründen abgelehnt. Daher begrüßte der BAH den Gesetzentwurf sowie den Antrag auf Aufhebung der gesundheitspolitischen Maßnahmen im BSSichG. Diese Maßnahmen erforderten ein aufwändiges Abrechnungsprocedere und führten zu einem erheblichen Arbeitsplatzabbau in der pharmazeutischen Industrie, erläuterten die Experten. Im Übrigen würden Arzneimittelhersteller bereits überproportionale Solidarbeiträge zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) begrüßte den Entwurf, forderte jedoch auch die Abschaffung des Zwangsrabattes der pharmazeutischen Unternehmen. Dieser sei ordnungspolitisch verfehlt, gefährde Arbeitsplätze und Investitionen, und trage dazu bei, dass die Attraktivität des Wirtschafts- und Pharmastandortes Deutschland weiter sinke.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen lehnten hingegen den Gesetzesantrag ab und setzen auf eine umfassende, strukturelle Reformgesetzgebung. Ihrer Ansicht nach würde der Gesetzesantrag die überholten Marktverhältnisse der Handelskreise wieder herstellen, die Ausgaben der Krankenkassen erheblich belasten und eine systematische Gesetzgebung konterkarieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) begrüßte, dass dem drohenden Anstieg der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung durch das BSSichG Einhalt geboten werde. Es sei richtig, die Belastungen, denen das System der solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung derzeit ausgesetzt ist, auf alle Schultern zu verteilen. Patientinnen und Patienten dürften jedoch nicht Leidtragende der Kostenentwicklung sein. Daher unterstütze der VZBV die Idee des vorliegenden Gesetzentwurfes, die Chronikerprogramme aus der "Null-Runde" herauszunehmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_108/07
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