Ausschuss für Gesundheit und Soziale
Sicherung (Anhörung)/Ausschuss für Gesundheit und Soziale
Sicherung (Anhörung)
Berlin: (hib/HAU) Überwiegende Zustimmung der
Sachverständigen fand ein von den Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des
Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (
15/542), sowie ein Antrag der CDU/CSU Fraktion
mit dem Ziel der Aufhebung der gesundheitspolitischen
Maßnahmen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG -
15/652). Dies wurde bei einer öffentlichen
Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale
Sicherung am Mittwochnachmittag deutlich. Beide Vorlagen lehnen das
BSSichG als "untauglichen Versuch, eine verfehlte
Gesundheitspolitik mit willkürlichen Ausgabenbegrenzungen zu
korrigieren" ab. Nach Ansicht des Bundesverbandes des
pharmazeutischen Großhandels (PHARGO e.V.) belaste das
Beitragsatzsicherungsgesetz den pharmazeutischen Großhandel
und die öffentlichen Apotheken mit einem untragbaren
Sonderopfer. Es greife systemwidrig in die gesetzlichen
Handelsspannen für Arzneimittel ein und führe zu
erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. Die Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände (ABDA) stimmte dem vorliegenden
Gesetzentwurf uneingeschränkt zu. Durch den erhöhten
Apothekenabschlag und den, vom Großhandel weiter
gewälzten, Großhandelsabschlag würden die Apotheken
fast dreimal stärker als vom Gesetzgeber geplant durch die
Maßnahmen des BSSichG getroffen. Dies führe unweigerlich
zu einer Fortsetzung des Arbeitsplatzabbaus. Der Bundesverband der
Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) habe das zum 1. Januar 2003 in
Kraft getretene BSSichG stets aus verfassungsrechtlichen sowie
gesundheits- und standortpolitischen Gründen abgelehnt. Daher
begrüßte der BAH den Gesetzentwurf sowie den Antrag auf
Aufhebung der gesundheitspolitischen Maßnahmen im BSSichG.
Diese Maßnahmen erforderten ein aufwändiges
Abrechnungsprocedere und führten zu einem erheblichen
Arbeitsplatzabbau in der pharmazeutischen Industrie,
erläuterten die Experten. Im Übrigen würden
Arzneimittelhersteller bereits überproportionale
Solidarbeiträge zur finanziellen Stabilisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Der Verband Forschender
Arzneimittelhersteller (VFA) begrüßte den Entwurf,
forderte jedoch auch die Abschaffung des Zwangsrabattes der
pharmazeutischen Unternehmen. Dieser sei ordnungspolitisch
verfehlt, gefährde Arbeitsplätze und Investitionen, und
trage dazu bei, dass die Attraktivität des Wirtschafts- und
Pharmastandortes Deutschland weiter sinke.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen lehnten hingegen den
Gesetzesantrag ab und setzen auf eine umfassende, strukturelle
Reformgesetzgebung. Ihrer Ansicht nach würde der
Gesetzesantrag die überholten Marktverhältnisse der
Handelskreise wieder herstellen, die Ausgaben der Krankenkassen
erheblich belasten und eine systematische Gesetzgebung
konterkarieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV)
begrüßte, dass dem drohenden Anstieg der Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung durch das BSSichG Einhalt
geboten werde. Es sei richtig, die Belastungen, denen das System
der solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung derzeit
ausgesetzt ist, auf alle Schultern zu verteilen. Patientinnen und
Patienten dürften jedoch nicht Leidtragende der
Kostenentwicklung sein. Daher unterstütze der VZBV die Idee
des vorliegenden Gesetzentwurfes, die Chronikerprogramme aus der
"Null-Runde" herauszunehmen.