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112/2003
Datum: 23.05.2003
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heute im Bundestag - 23.05.2003

"Filter statt Sperren" für illegale Internetinhalte

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Mit "Filtern statt Sperren" soll nach Vorstellung der FDP ein Schutz vor illegalen und gefährdenden Internetinhalten erreicht werden. In einem Antrag ( 15/1009) erklärt die Fraktion, bei der Bekämpfung illegaler oder unzureichend geschützter jugendgefährdender Inhalte im Internet sei es wichtig, zwischen den Beteiligten im weltweiten Internet zu unterscheiden und deren "gestufte Verantwortlichkeit" anzuerkennen - wie es sowohl im deutschen Teledienstgesetz als auch im europäischen Recht festgelegt sei. Das vorrangige Ziel müsse es sein, stets den jeweiligen Anbieter eines inkriminierten Inhaltes selbst in Anspruch zu nehmen. Dagegen sollen diejenigen, die lediglich Speicherplatz für fremde Inhalte bereitstellen nur dann haften, wenn ihnen diese Inhalte bekannt sind. Eine Pflicht zur Prüfung von oder gar die Suche nach bestimmten Inhalten treffe die Anbieter von Speicherplatz (Host-Provider) aber dabei nicht, sagt die FDP.

Laut Antrag soll die Bundesregierung sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit insbesondere im Bereich des Strafrechts für eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet einsetzen. In der Zusammenarbeit mit den Bundesländern sei darauf hinzuwirken, die gestufte Verantwortlichkeit der verschiedenen Personen bei Tele- und Mediendiensten zu beachten und Zugangsvermittler nicht für fremde, von ihnen "lediglich durchgeleitete Inhalte" ordnungsrechtlich verantwortlich zu machen. Die Regierung wird aufgefordert, Selbstregulierungsinitiativen der Wirtschaft geeignet zu fördern und zu unterstützen und solle auch selbst geeignete Anreize für Selbstregulierungsinitiativen setzen oder im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Bundesländern darauf hinzuwirken. Gefordert wird schließlich auch eine Förderung der Medienkompetenz. Die Liberalen erwarten mit Initiativen und Unterstützung zur Aufklärung bei Kindern, Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten, einen wesentlich wirkungsvolleren Schutz gegen Gefahren aus dem Internet zu etablieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_112/03
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