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134/2003
Datum: 23.06.2003
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heute im Bundestag - 23.06.2003

Landesstatistikämter sollen Bettenkapazitäten ermitteln können

Tourismus/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Statistischen Ämter der Länder sollen die Bettenzahl in kleinen Pensionen und bei privaten Zimmervermietern auf der Basis der Unterkunftsverzeichnisse der Gemeinden ermitteln können. Dies empfiehlt die Bundesregierung in einem Bericht über Prüfungsergebnisse zur Tourismusstatistik ( 15/1167). Der Bundestag hatte die Regierung aufgefordert zu prüfen, wie die jährlichen Übernachtungszahlen in den Beherbergungseinrichtungen mit weniger als neun Betten geschätzt werden können. Eine gemeinsame Projektgruppe von Vertretern des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter habe ein Konzept zur Schätzung dieser Übernachtungszahlen geprüft und dabei vorgeschlagen, dass in Gemeinden mit funktionierenden Kur- und Tourismusverwaltungen die gewünschten Informationen bei den Vermietern direkt eingeholt werden. Wo dies nicht möglich ist, sollte versucht werden, von den Gemeinden zumindest die Zahl der Betten in den kleinen Beherbergungsstätten zu erfragen. Sollte dies auch nicht möglich sein, müssten die Statistischen Landesämter selbst tätig werden. Die Projektgruppe erwartet den Angaben zufolge, dass die Statistischen Ämter in den meisten Gemeinden die Bettenzahl schätzen müssen. Sie wäre dann mit einem empirisch ermittelten Wert der Bettenauslastung zu verknüpfen. Um einen solchen Wert zu ermitteln, könnten Informationen aus den laufenden Erhebungen zu Kleinbeherbergungsstätten in Rheinland-Pfalz und Bayern gewonnen werden. Es böte sich aber auch eine Verknüpfung mit Auslastungszahlen von Ferienhäusern und Ferienwohnungen an, heißt es.

Der Bundestag hatte die Regierung darüber hinaus aufgefordert zu prüfen, welche Auswirkungen ein gleichzeitiger Verzicht auf die alle zehn Jahre stattfindende "Handels- und Gaststättenzählung" und auf die alle sechs Jahre stattfindende Kapazitätserhebung nach dem Beherbergungsstatistikgesetz auf die Aussagekraft der amtlichen Gastgewerbe- und Tourismusstatistik hätte. Dazu heißt es von Seiten der Regierung, die Angaben über Gästezimmer und Gästebetten könnten aktuell aus der monatlichen Beherbergungsstatistik gewonnen werden. Nur für die Angaben zur Ausstattung der Gästezimmer gebe es keine andere Erhebung, der man diese Daten entnehmen könnte. Das Interesse an diesen Informationen sei jedoch zurückgegangen, weil sich die sanitäre Ausstattung der Gästezimmer weitgehend angeglichen habe. Die Bundesregierung habe deshalb vorgeschlagen, auf die Kapazitätserhebung künftig zu verzichten, um die Vermieter zu entlasten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_134/08
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