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137/2003
Datum: 25.06.2003
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heute im Bundestag - 25.06.2003

Bericht des Bahn-Chefs zur Situation des Unternehmens kontrovers diskutiert

Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Berlin: (hib/POT) Die mit der Bahnreform verbundenen Planungsziele bis 2004 werden von der Deutschen Bahn AG erfüllt werden. Dies betonte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG (DB AG), Hartmut Mehdorn, am Mittwochvormittag vor dem Verkehrsausschuss bei seinem Bericht zur Situation und Zukunft des Unternehmens. Der Bahn-Chef zeigte sich optimistisch, dass die DB AG ihr Ziel, im Jahr 2004 im Bilanzergebnis eine "schwarze Null" zu schreiben, erreichen werde. Es liege dann am Hauptgesellschafter, dem Bund, zu entscheiden, ob und wann das Unternehmen an die Börse gehen könne, erklärte Mehdorn weiter. Auch für das laufende Jahr seien die Planziele trotz Verlusten in der Fernverkehrssparte im ersten Quartal noch zu erreichen. Neben der Konjunkturflaute machte Mehdorn in erster Linie die Konkurrenz durch die Billigfluglinien für die Verluste besonders im Segment über 500 Kilometer verantwortlich. Im Regional- und Nahverkehr sei dagegen ein Zuwachs verzeichnet worden. In Bezug auf das in der Kritik stehende neue Preissystem der DB AG räumte der Bahn-Chef ein, dass es dem Unternehmen nicht ausreichend gelungen sei, die damit verbundene Zielsetzung deutlich zu machen. Er wies darauf hin, dass die heftig kritisierte Stornogebühr von 45 Euro bereits in eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro umgewandelt worden sei. Mehdorn machte deutlich, dass er weiterhin zum neuen Preissystem stehe und kündigte an, dass weitere Änderungen und Verbesserungen im Laufe des Sommers vorgelegt würden. Zum derzeit diskutierten zusätzlichen Stellenabbau bei der DB AG, erklärte der Bahn-Chef, er habe einen solchen Abbau - anders als in der Presse gemeldet - nicht angekündigt. Das Unternehmen habe das Ziel, die Kosten um vier bis fünf Prozent pro Jahr zu senken. Dabei seien die Personalkosten jedoch nur ein Posten. Ebenso wichtig sei es beispielsweise, die Auslastung der Fernverkehrszüge von derzeit 40 Prozent auf über 50 Prozent zu steigern.

In der anschließenden lebhaften Diskussion kritisierten die Oppositionsfraktionen, dass die mit der Bahnreform von 1994 verbundenen drei wesentlichen Ziele, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, mehr Wettbewerb zu ermöglichen sowie den Steuerzahler geringer zu belasten, bislang klar verfehlt worden seien. Die Union erklärte, die DB AG sei im Fern-, Nah- und Güterverkehr de facto weiterhin Monopolist. Darüber hinaus mahnten CDU/CSU von der Regierung Konzepte zu der in der Bahnreform vorgesehenen dritten Stufe an. Die derzeitige Holding-Struktur des Unternehmens sei nur als Übergangslösung vorgesehen gewesen, stattdessen sollten die fünf einzelnen Aktiengesellschaften in die Selbständigkeit entlassen werden. Würde das Unternehmen in der derzeitigen Struktur an die Börse gehen, würde auch das Netz privatisiert, in das der Bund Milliarden Haushaltsmittel investiert habe. Dies sei vor dem Hintergrund, dass die DB AG darüber hinaus aus den Regionalisierungsmitteln im Jahr 2002 zusätzlich 4,4 Milliarden Euro erhalten habe, nicht hinnehmbar. Mehdorn wies darauf hin, dass die von den Ländern bereit gestellten Regionalisierungsmittel notwendig seien, da die Strecken von der DB AG nicht wirtschaftlich zu betreiben seien. Auf die Frage aus der SPD-Fraktion, ob man sich vom Ziel, mehr Verkehr auf die Scheine zu bringen, verabschieden sollte, erwiderte der Bahn-Chef, dies sei nur zu erreichen, wenn das Unternehmen Chancengleichheit gegenüber der Konkurrenz erlange. In diesem Zusammenhang kritisierte er, das die DB AG von der Mineral- und Ökosteuer erfasst werde, während eine Kerosinbesteuerung fehle. In Bezug auf Verbesserungen beim Verbraucherschutz erklärte Mehdorn, dass das Unternehmen in diesem Bereich im Zuge freiwilliger Selbstverpflichtungen bereits eine Menge getan habe. Eine rechtliche Regelung im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches, wie sie derzeit diskutiert werde, wäre kompliziert und für den Kunden nachteiliger, da er der DB AG dann ein schuldhaftes Verhalten nachweisen müsse.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_137/04
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