Angleichung des Europawahlgesetzes mit dem Bundeswahlgesetzes geplant
Berlin: (hib/KAG) Die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Wahl der Abgeordneten des Bundestages sollen grundsätzlich gleich geregelt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/1205) vor, der die jüngsten Änderungen im Bundeswahlgesetz auch im Europawahlgesetz einführen soll. Mit dem Gesetzesvorhaben würde außerdem den Direktwahlakt entsprechend dem Beschluss des Rates der Europäischen Union geändert, sodass ein Mitglied des Europäischen Parlaments nicht mehr gleichzeitig Mitglied eines nationalen Parlaments sein darf. Dieser Wunsch entspricht nach Angaben der Koalition auch dem ausdrücklichen Wunsch des deutschen Bundestages ( 14/685). Die Angleichung des Wahlgesetzes gestalte die Aufstellung von Bewerbern durch die Parteien demokratischer, heißt es weiter. So solle es jedem stimmberechtigten Teilnehmer gestattet sein, der Versammlung einen Vorschlag zu unterbreiten. Dem Bewerber müsse daraufhin genügend Zeit zugestanden werden, sich und sein Programm in der Versammlung vorzustellen. Die vom Bundesverfassungsgericht gestellten Anforderungen würden hiermit umgesetzt. In Zukunft sollten Wahlvorstände leichter gewonnen werden, indem die Zahl der Beisitzer, die berufen werden können, erhöht wird. Außerdem erleichtere das geplante Gesetz die Stimmabgabe und beschleunige die Feststellung des Wahlergebnisses, dadurch dass es die amtlichen Wahlumschläge abschafft und es ermöglicht, die Wahlzeit um 18 Uhr zu beenden, um mit der Stimmenauszählung zu beginnen.