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167/2003
Datum: 24.07.2003
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heute im Bundestag - 24.07.2003

Verbände sollen Vereinbarungen zum Energiemarkt weiterentwickeln

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will im Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Regeln für den Zugang zu den Strom- und Gasnetzen und deren staatliche Kontrolle enthält. Er soll spätestens zum 1. Juli 2004 in Kraft treten, berichtet sie in ihrer Antwort ( 15/1438) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/1297). Der Entwurf werde vor allem die Vorgaben der europäischen Richtlinie zu Strom und Gas berücksichtigen, wonach die Mitgliedstaaten eine oder mehrere Stellen mit der Aufgabe als Regulierungsbehörde betrauen und Regelungen zur Kontrolle von Netzanschlussbedingungen, von Netzzugangsbedingungen und zur Kalkulation der Netzentgelte aufstellen. Ziel sei es, einen diskriminierungsfreien Netzzugang und Wettbewerb zu gewährleisten. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs werde die Umsetzung der Vorschriften zur Entflechtung von Netz und Betrieb ("Unbundling") sein.

Die Regierung erklärt weiter, sie habe die beteiligten Verbände aufgefordert, die derzeit vorliegenden Vereinbarungen über den Netzzugang weiterzuentwickeln. Verbändevereinbarungen könnten auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der Gestaltung künftiger Rahmenbedingungen spielen. Je funktionsfähiger diese Vereinbarungen den Netzzugang regelten und je mehr sie akzeptiert würden, desto weniger intensiv brauchten Regulierungstiefe und Regulierungsaufwand zu sein. Grundlage des Gesetzentwurfs werde ein Monitoring-Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sein, der bis Ende August vorliegen soll. Die EU-Richtlinien sehen nach Regierungsangaben vor, dass die Netzanschluss- und -zugangsbedingungen Investitionen zulassen, um die Netze lebensfähig zu erhalten. Nach dem Scheitern der Verbändeverhandlungen zum Netzzugang auf dem Gasmarkt seien im Bundeswirtschaftsministerium die Arbeiten für eine Netzzugangsverordnung angelaufen, heißt es weiter. Ob auch für den Stromsektor eine Verordnung benötigt wird, stehe noch nicht fest. Das Energiewirtschaftsgesetz solle geändert werden, um den Netzbetrieb nach EU-Vorgaben zu entflechten, damit der diskriminierungsfreie Netzzugang für Dritte gesichert wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_167/01
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