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174/2003
Datum: 15.08.2003
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heute im Bundestag - 15.08.2003

Bekämpfung der Jugendkriminalität verbessern

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Seit Beginn der neunziger Jahre ist nach Auffassung der Mehrheit der Bundesrates ein stetiger Anstieg der Jugendkriminalität in Deutschland zu verzeichnen. Um hier eine Trendwende zu erreichen, ist unter anderem das jugendstrafrechtliche Handlungsinstrumentarium zu erweitern. Dies betont die Länderkammer in einem Gesetzentwurf ( 15/1472).

Der Entwurf schlägt daher den so genannten Warnschussarrest vor. Dieser ermögliche es, betroffenen Jugendlichen nachdrücklich den Ernst seiner Situation und die Notwendigkeit einer Verhaltensänderung vor Augen zu führen. Nach den Erfahrungen der Praxis wird namentlich die zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe durch viele Jugendliche als Sanktion kaum wahrgenommen. Vorgesehen ist außerdem, das Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen als "Zuchtmittel" in das Jugendgerichtsgesetz aufzunehmen. Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden verspreche diese Maßnahme einen "hohen Prestigewert". Der Entwurf schlägt des Weiteren vor, den Gerichten bei schwersten Verbrechen Heranwachsender die Möglichkeit von 15 statt bisher zehn Jahren Jugendstrafe zu geben. Mehrere brutale Mordfälle in der jüngsten Vergangenheit hätten gezeigt, dass das bislang gültige Strafmaß bei schwerster Kriminalität nicht ausreicht.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Entwurf das - auch von ihr angestrebte - Ziel, die Bekämpfung der Jugendkriminalität zu verbessern, nicht erreicht. Sie tritt den vorgeschlagenen Regelungen daher nachdrücklich entgegen. Die Vorschläge des Bundesrates seien nicht neu. Sie seien teilweise schon mehrfach erfolglos Gegenstand von Gesetzgebungsverfahren gewesen. Aus Sicht des Bundesregierung ist ein "Warnschussarrest" nicht erforderlich, um dem Fehlverständnis zu begegnen, die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung sei gewissermaßen ein "Freispruch zweiter Klasse". Auch die Verhängung eines Fahrverbotes hält die Bundesregierung nicht für sinnvoll, wenn kein Verkehrsbezug besteht. Die Forderung nach Anhebung der Jugendstrafe auf bis zu 15 Jahre für Heranwachsende lässt nach Ansicht der Bundesregierung eine bessere Kriminalitätsbekämpfung ebenfalls nicht erwarten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_174/01
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