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185/2003
Datum: 09.09.2003
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heute im Bundestag - 09.09.2003

Auch Freiberufler sollen die neue Gemeindewirtschaftssteuer zahlen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will auch Freiberufler zur Zahlung der geplanten Gemeindewirtschaftssteuer heranziehen. Dies geht aus ihrem Gesetzentwurf zur Reform der Gewerbesteuer ( 15/1517) hervor. Darin heißt es, die Gewerbesteuer reiche wegen ihrer Beschränkung auf eine immer kleiner werdende Zahl Steuerpflichtigen und wegen ihrer Konjunkturabhängigkeit nicht mehr aus, um den Gemeinden gleichmäßig und ergiebige Einnahmen zu sichern. Daher sollen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ab 2004 in die steuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Die Regierung hält dies für gerechtfertigt, weil die Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden und den übrigen Selbstständigen in den letzten Jahrzehnten immer schwieriger geworden sei. Freiberufler übten ihre Tätigkeit in immer größerem Umfang in Formen aus, wie sie früher nur bei Gewerbetrieben üblich waren. Große Arzt- und Rechtsanwaltspraxen beschäftigten viele Angestellte, kleine Handwerks- und kaufmännische Betriebe würden dagegen häufig vom Betriebsinhaber allein und ohne Personal geführt. Daher will die Regierung die Unterscheidung beider Gruppen bei der Erhebung der Gemeindewirtschaftssteuer aufheben.

Die Land- und Forstwirtschaft soll allerdings außen vor bleiben, weil bei ihr der Ertragswert des gesamten Betriebs bereits Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist. Die Gemeindewirtschaftssteuer soll auf den objektiven Ertrag des Betriebs erhoben werden. Einen Betriebsausgabenabzug bei der Bemessungsgrundlage der Gemeindewirtschaftssteuer selbst sowie bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer soll es künftig nicht mehr geben. Zusätzlich sollen solche Schuldzinsen hinzugerechnet werden, die an Gesellschafter oder ihnen nahestehende Personen gezahlt werden. Um konzerninterne Finanzierungen nicht zu behindern, gleichzeitig aber die steuerliche Erfassung sicherzustellen, ist eine Kürzung vorgesehen, wenn der Empfänger auf die Zinsen Gemeindewirtschaftssteuer zahlen muss. Alle anderen Hinzurechnungen und Kürzungen will die Regierung streichen, wenn sie nicht dazu dienen, eine steuerliche Doppelbelastung zu vermeiden oder inländische von ausländischen Erträgen abzugrenzen. Schließlich ist geplant, die bisherige Messzahlenstaffelung aufzugeben und durch die Anhebung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer von 2,2 Prozent auf 3,6 Prozent die kommunalen Steuereinnahmen zu verbessern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_185/05
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