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214/2003
Datum: 13.10.2003
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heute im Bundestag - 13.10.2003

Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen im Osten schneller ablösen

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will, dass die Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen in den neuen Ländern schneller als bisher abgelöst werden können. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen ( 15/1662) vorgelegt. Dahin heißt es, die Unternehmen seien in der DDR mit Kreditverbindlichkeiten von rund 3,9 Milliarden Euro belastet gewesen. Unter den jetzigen Bedingungen würde nur ein Barwert von rund sieben Prozent der Altschulden einschließlich aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt, so die Regierung. Auch würde sich die Dauer der Rückzahlungen weit über das Jahr 2020 hinausziehen. Um die Rückzahlung zu beschleunigen, komme es einerseits darauf

an, die Belastung der Unternehmen und ihre Möglichkeiten zur Schuldentilgung zu berücksichtigen, andererseits aber auch eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs zwischen den landwirtschaftlichen Unternehmen zu vermeiden und öffentliche Finanzmittel effizient einzusetzen. Entsprechend ändert die Regierung in ihrem Entwurf die Rückzahlungsbedingungen für landwirtschaftliche Altschulden und bietet den Betrieben an, die mit den Banken abgeschlossenen Verträge über die nachrangige Bedienung der Altschulden gegen Zahlung eines angemessenen Ablösebetrages zu beenden. Der Abführungssatz für Zahlungen auf landwirtschaftliche Altschulden soll von bislang 20 Prozent des handelsrechtlichen Jahresüberschusses auf 65 Prozent der neu geregelten Bemessungsgrundlage erhöht werden. Sollten alle Unternehmen die Altschulden ablösen, würde dies für den Bundeshaushalt bis 2006 zu zusätzlichen Einnahmen von netto rund 370 Millionen Euro führen.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in seiner Stellungnahme, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Eingriffs in die Rangrücktrittsvereinbarungen zu prüfen und dafür zu sorgen, dass in einem durchschnittlichen, mit Altschulden belasteten Betrieb notwendige Investitionen durch die neue Regelung nicht behindert werden. Ein möglichst breiter Kreis von Unternehmen sollte die Altschulden aus eigener Kraft ablösen können. Die Regierung sieht in ihrer Gegenäußerung keinen Bedarf für eine erneute verfassungsrechtliche Prüfung und für Änderungen am Gesetzentwurf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_214/03
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