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222/2003
Datum: 16.10.2003
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heute im Bundestag - 16.10.2003

Regierung will bis zu 450 Soldaten in die afghanische Region Kunduz entsenden

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Bis zu 450 Bundeswehrsoldaten sollen in die Region Kunduz in Afghanistan entsandt werden. In einem Antrag der Bundesregierung ( 15/1700) heißt es, der UN-Sicherheitsrat habe in seiner Resolution 1510 beschlossen, die vorläufigen Staatsorgane Afghanistans und ihre Nachfolgeinstitutionen dabei zu unterstützen, die Sicherheit in Gebieten Afghanistans über Kabul und Umgebung hinaus zu unterstützen. Insgesamt sollen bis zu 2250 Soldaten in dem zentralasiatischen Land eingesetzt werden können. Der Einsatz soll dem Antrag zufolge bis zum 13. Oktober nächsten Jahres befristet werden. Die Regierung geht davon aus, dass die Fortsetzung der deutschen Beteiligung am Einsatz der internationalen Sicherheitsunterstützungstruppen in Afghanistan (ISAF) im Zeitraum von zwölf Monaten rund 234 Millionen Euro kosten wird. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Erweiterung des Einsatzes werden laut Antrag im gleichen Zeitraum bis zu 77 Millionen Euro betragen.

Zur Begründung heißt es, die Regierung habe bereits mit ihrem im letzten Monat verabschiedeten Afghanistan-Konzept ihre Bereitschaft deutlich gemacht, die afghanische Regierung durch ein verstärktes zivilmilitärisches Engagement über Kabul und Umgebung hinaus aktiv dabei zu unterstützen, die Petersberger Beschlüsse aus dem Jahre 2001 umzusetzen und dazu beizutragen, den Teufelskreis aus mangelnder Sicherheit und fehlendem Aufbaufortschritt zu durchbrechen. Die Ziele seien Stabilisierung und Demokratisierung des Landes. Konkret habe sich die Regierung dazu bereit erklärt, im Rahmen des zivilmilitärischen Engagements in Kunduz als Teil der beschlossenen ISAF-Operation Verantwortung zu übernehmen. In Abwägung der sicherheitspolitischen Lage, der Kooperationsbereitschaft lokaler Autoritäten, der Chancen für den Wiederaufbau und der Bedeutung der Regionen im afghanischen Gesamtgefüge sei Kunduz der am besten geeignete Ort.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_222/01
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