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232/2003
Datum: 27.10.2003
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heute im Bundestag - 27.10.2003

Kein Soforthilfeprogramm für dürregeschädigte Forstwirtschaft

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/POT) Die Regierung plant kein eigenes Soforthilfeprogramm für private und kommunale Waldbesitzer, um die durch Dürre und Borkenkäferbefall nach der Hitzewelle 2003 entstandene Schäden in der deutschen Forstwirtschaft aufzufangen. Da im Gegensatz zur Landwirtschaft die Dürreschäden im Wald keine akuten Ertragsausfälle und damit existenzbedrohende Liquiditätsengpässe nach sich gezogen hätten, haben Bund und Länder die Forstwirtschaft auch nicht in das Bund-Länder-Programm für dürregeschädigte Landwirte einbezogen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 15/1742) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/1617) hervor. Auch einen finanziellen Zuschuss zur maschinellen Entrindung, zum Abtransport und zur Zwischenlagerung des vom Borkenkäfer befallenen Rundholzes will die Bundesregierung nicht gewähren. Für die Durchführung des Pflanzenschutzes, einschließlich der Maßnahmen für die Überwachung und Bekämpfung, seien die Länder zuständig, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus weist die Regierung darauf hin, sie begrüße grundsätzlich die Forderungen von Naturschutzverbänden, den Anteil von Totholz in den bewirtschafteten Wäldern zu erhöhen. Totholz sei in strukturreichen Laub- und Mischwäldern, wie sie bei der naturnahen Waldbewirtschaftung entstehen, in der Regel von ökologischem Vorteil. In bewirtschafteten strukturarmen Nadelwäldern könne jedoch der kurzfristige Anfall von Totholz, zum Beispiel nach Sturm, verbunden mit Hitze und Trockenheit, zu einer explosionsartigen Vermehrung von Borkenkäfern führen. Den Regierungsangaben zufolge können dann auch gesunde Bäume befallen und zum Absterben gebracht werden. Absterbende Bäume müssten aus Sicht des Forstschutzes umgehend gefällt und aus dem Wald entfernt oder nach Möglichkeit entrindet werden, um die Massenvermehrung der Borkenkäfer nicht noch weiter zu vergrößern. Älteres Totholz, in dem sich keine Borkenkäferbrut mehr befindet, könne dagegen im Wald bleiben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_232/08
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