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272/2003
Datum: 10.12.2003
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heute im Bundestag - 10.12.2003

Rechtliche Prüfung des Exports der Hanauer Fabrik noch nicht abgeschlossen

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit/Umweltausschuss

Berlin: (hib/VOM/RAB) Die Bundesregierung hat die rechtliche Prüfung des geplanten Exports der Hanauer MOX-Brennelementefabrik nach China noch nicht abgeschlossen. Dies teilte sie am Mittwochvormittag im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit mit. Das Auswärtige Amt habe sich noch nicht definitiv festgelegt, während das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit seine Zustimmung zu dem geplanten Export bereits bekundet habe. Die Bundesregierung wolle sich bemühen, hieß es weiter, mit der Regierung der Volksrepublik China über einen Notenwechsel abzusichern, dass die Brennelementefabrik in China ausschließlich für zivile Zwecke genutzt werden kann. Auch solle sie der Aufsicht der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) unterstellt werden. Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, politisch stelle sich die Frage, warum eine Anlage, die man in Deutschland nicht für verantwortbar hält, woanders zu verantworten wäre. Die größte Sicherheit, dass die Anlage zwar genutzt, aber nicht militärisch genutzt wird, gäbe es, wenn sie in Deutschland betrieben würde. Die FDP stellte einen Widerspruch fest zwischen den Aussagen der Bundesregierung im Ausschuss und Äußerungen des Bundeskanzlers, der erklärt habe, rechtlich sei der Verkauf nicht zu verhindern. Hier gebe es offenbar ein "völliges Durcheinander" in der Regierung. Für Bündnis 90/Die Grünen kommt es nach eigener Aussage darauf an sicherzustellen, dass die Anlage nicht militärisch genutzt werden kann.

Im Umweltausschuss berichtete die Regierung, die IAEO prüfe derzeit, ob ein militärischer Nutzen möglich ist. Nach Auffassung des Regierungsvertreters kann die Hanauer Anlage Brennstäbe herstellen, die für ein Kraftwerk des Typs "schneller Brüter" verwendet werden können. Auf diesem Wege könne dann waffenfähiges Plutonium hergestellt werden, hieß es im Ausschuss. Mit der entsprechenden Intention sei es somit möglich, mit Hilfe der Plutonium-Anlage Waffen herzustellen. China teste bereits den Betrieb eines schnellen Brüters, der 2005 fertig sein könnte. Eine entsprechende Kaufanfrage Pekings habe das Umweltministerium vor einigen Monaten negativ beschieden, da ein Transport der Anlage zu problematisch sei. Die letztendliche Entscheidung

müsse aber der Ausfuhrausschuss treffen. Dieser Fall sage aber nichts über mögliche zukünftige

Entscheidungen aus. Jede neue Anfrage müsse genauestens geprüft werden, so der Regierungsvertreter.

Die Grünen betonten, die Bundesregierung dürfe keinerlei Unterstützung für Atomgeschäfte im Ausland leisten. Nach dem Außenwirtschaftsgesetz dürfe für die Waffenproduktion geeignetes Material nicht exportiert werden. Es bestehe aber die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Export mit Auflagen und Kontrollen durch die IAEO zu genehmigen. Die Fraktion räumte Unterschiede zur Haltung des Koalitionspartners SPD ein. Auch die Sozialdemokraten wollten aus der Atomenergie aussteigen, seien aber gleichzeitig an Geschäften interessiert. Für die CDU/CSU ist die Frage ungeklärt, ob die Hanauer Plutonium-Anlage militärischen Zwecken dienen kann. Die Diskussion sei unehrlich, da die Anlage ursprünglich zum Abbau von waffenfähigem Plutonium gebaut worden sei. Unklar sei auch, warum die Streitigkeiten innerhalb der Regierung erst jetzt aufkämen, obwohl die Anfrage Chinas schon vor einiger Zeit eingegangen sei. Die Abgeordneten befürchten zudem negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Nach Einschätzung der FDP kann die Hanauer Anlage nicht militärisch genutzt werden. Nicht ohne Grund habe ein Regierungsvertreter der USA keine Bedenken gegen den Export der Anlage geäußert. Die Bundesregierung müsse sich auch die Frage gefallen lassen, wie sie mit den Menschenrechtsverletzungen in China umgehe. Nach Auffassung der SPD tut die Bundesregierung alles dafür, dass waffenfähiges Material in der Welt nicht vermehrt wird. Die Bundesrepublik sei ein Musterbeispiel dafür, dass der Ausstieg aus der Kernenergie möglich ist. Daher müsse auch die Unterstützung der Kernenergie in anderen Ländern vermieden werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_272/01
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