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275/2003
Datum: 11.12.2003
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heute im Bundestag - 11.12.2003

Zuschuss für Bundesanstalt für Arbeit soll 5,2 Milliarden Euro betragen

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesanstalt für Arbeit (BA), künftig Bundesagentur für Arbeit, hat für das kommende Jahr einen Bundeszuschuss von 5,2 Milliarden Euro beantragt. Dies geht aus dem Etatentwurf der BA hervor, den die Bundesregierung dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt und den der Haushaltsausschuss am Mittwochabend zur Kenntnis genommen hat. Danach umfasst der Etat Einnahmen von insgesamt rund 51,8 Milliarden Euro und Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 57 Milliarden Euro. Damit schließt er mit einem Defizit in Höhe von 5,2 Milliarden Euro, heißt es in einem Bericht des Bundesfinanzministeriums. Gegenüber dem laufenden Jahr sehe der Etat 2004 eine Absenkung der Einnahmen um insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro und einen Aufwuchs der Ausgaben um rund 3,6 Milliarden Euro vor. Die Mindereingaben resultierten vor allem aus geringeren Einnahmen bei den Beiträgen (minus 1,1 Milliarden Euro) und den Erstattungen aus dem Europäischen Sozialfonds (minus 0,2 Milliarden Euro). Die Mehrausgaben ergäben sich vor allem aus einem um rund 5,1 Milliarden Euro höheren Ansatz beim Arbeitslosengeld.

Die BA erwartet im kommenden Jahr Beitragseinnahmen von 48,3 Milliarden Euro. Das sind 1,1 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Die Einnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds sind mit rund 0,6 Milliarden Euro etatisiert. Bei den Ausgaben entfallen rund 10,3 Milliarden Euro und damit ein Fünftel der Gesamtausgaben auf die im Eingliederungstitel zusammengefassten Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Dieser Ansatz ist somit um rund 3,2 Milliarden Euro geringer als in diesem Jahr. Allerdings ergäben sich erhebliche finanzwirksame Verschiebungen aus den jüngst beschlossenen Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, heißt es. Für sonstige Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind 9,9 Milliarden Euro eingeplant. Das sind rund 1,9 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem die Berufsausbildungsbeihilfe, die berufliche Rehabilitation,

Kurzarbeitergeld, Altersteilzeit sowie Existenzgründungszuschüsse und das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (JUMP). Für die Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik ständen somit insgesamt im kommenden Jahr 20,2 Milliarden Euro zur Verfügung, heißt es weiter. Das entspreche einem Anteil von 35,4 Prozent an den Gesamtausgaben und bedeute gegenüber dem voraussichtlichen Ergebnis des Jahres 2003 eine Absenkung um rund 1 Milliarde Euro.

Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion bezweifelten, dass der Zuschuss ausreichen werde und kritisierten, dass die Mittel für Öffentlichkeitsarbeit steigen würden, während auf der anderen Seite bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik gespart werde. Die SPD wies darauf hin, dass die Kosten für "Hartz IV" (Arbeitslosengeld II) noch nicht im Entwurf berücksichtigt seien. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums erläuterte, das Kabinett werde über den Etat am 17. Dezember entscheiden. Dann lägen wahrscheinlich auch die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens vor. Anschließend werde zur Umsetzung von "Hartz IV" umgehend ein Nachtragshaushalt eingebracht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_275/01
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