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276/2003
Datum: 11.12.2003
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heute im Bundestag - 11.12.2003

135.000 Personen arbeiten in der Erneuerbare-Energien-Branche

Umwelt/Antwort auf eine Große Anfrage

Berlin: (hib/RAB) Schätzungen für das Jahr 2002 zu Folge arbeiten rund 135.000 Personen im gesamten Bereich der erneuerbaren Energien. Nach Branchenangaben waren dies in der Windenergie rund 40.000 Personen, in der Biomassebranche rund 50.000 Personen. Die Photovoltaik hat 10.000 Beschäftigte und die Wasserkraft mehrere tausend Mitarbeiter, heißt es in der Antwort der Regierung ( 15/2172) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU ( 15/818). Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) habe in den vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg der Nutzung dieser Energieform zur Stromerzeugung bewirkt. So sei deren Anteil an der Energienutzung von 4,6 Prozent im Jahre 1998 auf voraussichtlich rund 8 Prozent im Jahre 2003 gesteigert worden. Nach Angaben der Regierung verbessert die positive Branchenentwicklung auch die Exportchancen Deutschlands. Aus umwelt- und klimapolitischer Sicht von Bedeutung seien die eingesparten Emissionen, die durch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erzielt werden. Derzeit würden neben Luftschadstoffen, die für die bodennahe Ozonbildung (8.400 Tonnen) und die Versauerung der Böden (40.000 Tonnen) verantwortlich sind, etwa 20 Millionen Tonnen Kohlendioxid infolge des EEG eingespart. Das Gesetz sei damit ein erfolgreiches Instrument in Deutschland, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Dabei gehe es um die Minderung der Treibhausgasemissionen um 21 Prozent in der Zielperiode 2008 bis 2012 im Rahmen der Europäischen Union zum Kyoto-Protokoll der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen. Laut Antwort hat die Regierung das Ziel, dass erneuerbare Energien mittel- bis langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit im Energiebinnenmarkt erreichen. Nur wenn sie sich ohne finanzielle Förderung auf dem Markt behaupten, könnten sie auf Dauer ein tragende Rolle im Energiemarkt spielen.

Der Erfahrungsbericht zum EEG aus dem Jahre 2002 und andere Studien und Gutachten hätten trotz der unverkennbar großen Erfolge Änderungsbedarf deutlich gemacht. Nach der Verabschiedung zweier so genannter Vorschaltgesetze werde anvisiert, einen Gesetzentwurf zur Gesamtnovelle des EEG noch im Dezember im Bundeskabinett zu verabschieden. Der Kabinettsentwurf enthalte klare Anreize, die Effizienz der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu erhöhen (zum Beispiel erhöhte Degression, Absenkung der Vergütung bei der Windenergie an Land). Damit werde dem mit dem EEG verbundenen Kostenanstieg entgegengewirkt. Wichtig sei es auch, die Technologie zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien laufend fortzuentwickeln. Deshalb würden die Vergütungssätze dieses Gesetzes nach Energieträgern und teilweise auch technologiespezifisch differenziert und degressiv ausgestaltet. Um Anreize für den Einsatz besonders innovativer Verfahren, wie zum Beispiel Brennstoffzellen, zu geben, enthalte der Kabinettsentwurf eine Bonusregelung für bestimmte Techniken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_276/09
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