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030/2004
Datum: 04.02.2004
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heute im Bundestag - 04.02.2004

Bundesregierung rechnet mit Wirtschaftswachstum von bis zu zwei Prozent

Wirtschaft und Arbeit/Unterrichtung

Berlin: (hib/ADO) Die im zweiten Halbjahr 2003 begonnene konjunkturelle Erholung wird sich 2004 verstärken und zu einer durchschnittlichen Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,5 bis 2 Prozent führen. Das geht aus dem Jahreswirtschaftsbericht 2004 der Bundesregierung ( 15/2405) hervor. Insbesondere die bereits umgesetzten Reformmaßnahmen der "Agenda 2010", die Einkommensteuerentlastung und die dynamische weltwirtschaftliche Entwicklung seien gute Grundlagen für einen nachhaltigen Aufschwung, heißt es in dem Bericht.

Angesichts der Arbeitsmarktreformen und zunehmend infolge der konjunkturellen Belebung werde sich auch die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im Jahresverlauf verbessern, so die Bundesregierung. Die Zahl der Arbeitslosen werde 2004 um bis zu 100.000 unter dem Durchschnitt des Jahres 2003 liegen. Der Beschäftigungsrückgang werde allmählich zum Stillstand kommen und die Zahl der Erwerbstätigen dürfte zunehmen. Im Jahresdurchschnitt werde die Erwerbstätigkeit aufgrund der ungünstigen Ausgangslage zum Jahreswechsel das Vorjahresniveau voraussichtlich jedoch erneut unterschreiten. Vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktzahlen werden die Kernziele der Bundesregierung sein, mehr Wachstum und Beschäftigung zu schaffen, die Arbeitslosigkeit zu verringern und am Ende des Jahrzehnts wieder Vollbeschäftigung zu erreichen.

Die Bundesregierung werde daher ihren Reformkurs fortführen und das Jahr 2004 zum "Jahr der Innovation" machen. Internationale Studien würden belegen, dass vor allem Investitionen in Bildung und Wissenschaft zu höherem Produktivitätswachstum beitragen. Ziel der Bundesregierung sei es, die Ausgaben des Staates und der Wirtschaft in diesem Bereich von derzeit etwa 2,5 Prozent des BIP bis zum Jahr 2010 auf 3 Prozent zu erhöhen. Darüber hinaus werde auch die Entbürokratisierung und Flexibilisierung von Produktmärkten fortgesetzt. Dazu zählen unter anderem die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie die Erneuerung des Telekommunikationsgesetzes.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_030/09
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