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059/2004
Datum: 08.03.2004
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heute im Bundestag - 08.03.2004

Über 72.000 Beschäftigte aus der Bund-Länder-Versorgungsanstalt abgemeldet

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Gesamtzahl der aufgrund von Kündigungen aus der Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) abgemeldeten Beschäftigten beläuft sich auf 72.730. Davon entfallen nahezu 3.000 auf das Jahr 2001, gut 37.000 auf das Jahr 2002 und über 33.000 auf das Jahr 2003, wie es in der Antwort der Bundesregierung ( 15/2570) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/2495) heißt. Die Union hatte darauf hingewiesen, dass die VBL nach dem Umlagesystem geführt werde. Die beteiligten Arbeitgeber zahlten für ihre Mitarbeiter monatliche Umlagen, die entweder pauschal oder individuell als Arbeitslohn versteuert werden. Die Höhe der Umlagen richte sich nach dem Finanzbedarf der VBL für die laufenden Leistungen und sei maßgeblich für die Höhe der Versorgungsbezüge. Nach Regierungsangaben sind 2001 sieben beteiligte Arbeitgeber aufgrund ihrer Kündigung aus der VBL ausgeschieden, 2002 seien es 51 und 2003 42 beteiligte Arbeitgeber gewesen. Nach derzeitigen Erkenntnissen würden 21 Arbeitgeber mit 4.653 Pflichtversicherten in diesem Jahr durch Kündigung aus der VBL ausscheiden.

Wie es weiter heißt, könnte sich nach Berechnungen der VBL der Finanzbedarf im westdeutschen Abrechnungsverband als Folge der Kündigungen im Jahr 2003 um etwa 0,22 Prozent der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte erhöhen. Zusammen mit dem für 2002 ermittelten Mehrbedarf bewege er sich insgesamt in einer Größenordnung von rund 0,35 Prozentpunkten. Die VBL wolle bis zur Jahresmitte errechnen lassen, wie sich das Ausscheiden der Beteiligten auf den Finanzbedarf für die Pflichtversicherung bis Ende 2007 auswirken wird. Unabhängig davon hätten die Tarifvertragsparteien vereinbart, während der Laufzeit des Tarifvertrages bis Ende 2007 zu prüfen, ob es zu bedeutsamen Abwanderungen aus einzelnen Zusatzversorgungseinrichtungen gekommen ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_059/06
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