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066/2004
Datum: 11.03.2004
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heute im Bundestag - 11.03.2004

Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr herstellen - Wehrpflicht aussetzen

Verteidigung/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die Wehrpflicht stellt einen so tiefen Eingriff in die individuelle Freiheit der jungen Bürger dar, dass sie von einem demokratischen Rechtsstaat nur dann abgefordert werden kann und darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. Dies stellt die FDP in einem Antrag ( 15/2662) fest. Die große Mehrheit der NATO-Mitgliedstaaten habe deshalb die Wehrpflicht ausgesetzt oder plane, dies zu tun. Die Liberalen fordern deswegen die Bundesregierung auf, die Wehrungerechtigkeit zu beenden und die Wehrpflicht auszusetzen. Das Bündnis fordere von Deutschland keine Wehrpflichtarmee, sondern Streitkräfte, die gut ausgebildet, modern ausgerüstet, voll einsatzbereit und schnell verlegbar seien. Dafür müsse die Regierung die Bundeswehr so strukturieren, dass umfassende Nachbesserungen oder Umstrukturierungen für mindestens ein Jahrzehnt ausgeschlossen werden können.

Die Streitkräfte seien so auszurüsten und auszustatten, dass sie uneingeschränkt bündnisfähig seien, den Anforderungen gerecht werden könnten und den Soldatinnen und Soldaten größtmöglichen Schutz böten. Die notwendige, "gar überfällige" Umstrukturierung dürfe nicht ausschließlich unter Haushaltsgesichtspunkten gesehen werden. Deswegen fordert die FDP, den Mittelansatz für den für Verteidigung vorgesehenen Einzelplan für das Haushaltsjahr 2005 auf 25 Milliarden Euro zu erhöhen. In den folgenden Jahren sei dieser Mittelansatz "real zu verstetigen". Die Liberalen fordern auch, für die Soldatinnen und Soldaten ein eigenes Besoldungsrecht zu erarbeiten, angelehnt an das Beamtenbesoldungsrecht, und die Versorgungsgesetzgebung mit Blick auf die Gefahren bei Auslandseinsätzen zu überarbeiten und den Notwendigkeit anzupassen. Grundsätzlich stellt die FDP fest: Deutsche Soldaten müssten nicht an allen denkbaren Missionen teilnehmen. Ein Automatismus sei abzulehnen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_066/02
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