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078/2004
Datum: 24.03.2004
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heute im Bundestag - 24.03.2004

Für die Kostenübernahme einer photodynamischen Therapie eingesetzt

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Für die Kostenübernahme einer photodynamischen Therapie hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschlossen die Mitglieder des Ausschusses am Mittwochvormittag einvernehmlich, die zugrundeliegende Eingabe dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung "als Material" zu überweisen.

Die Patientin leidet nach eigenen Angaben seit rund einem Jahr an einer Makuladegeneration des linken Auges aufgrund pathologischer Myopie. Diese Erkrankung sei sehr aggressiv und führe bei Nichtbehandlung innerhalb relativ kurzer Zeit zur fast völligen Erblindung, so die Petentin. Es gebe seit einiger Zeit eine Behandlungsmöglichkeit, die den Verlauf der Erkrankung deutlich verzögern könne. Diese photodynamische Therapie mit dem Medikament "Visudyne" habe auch die europäische Zulassung zur Behandlung dieser Erkrankung. "Leider" habe der Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen im Jahr 2000 beschlossen, diese Therapie lediglich bei altersbedingter feuchter Makuladegeneration für die vertragärztliche Versorgung anzuerkennen. Deshalb lehne die Krankenkasse eine Kostenübernahme ab.

Die vom Petitionsausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab, dass die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzte sich nur solcher Methoden bedienen dürfen, die eine "ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche" medizinische Versorgung ermöglichen. Bei der photodynamischen Therapie handele es sich jedoch um eine Außenseitermethode. Solche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dürften von den Krankenkassen nur dann bezahlt werden, wenn die Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkasse auf Antrag einer kassenärztlichen Bundesvereinigung dies empfohlen haben. Dies sei bei der myotischen Makuladegeneration, unter der die Petentin leide, nicht der Fall. Deshalb sei die Entscheidung der Krankenkasse nicht zu beanstanden. Dem konnten die Mitglieder des Petitionsausschusses nicht folgen. Dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen liege ein Überprüfungsantrag bereits seit Mai 2002 vor. Bei der Bedeutung des Zeitfaktors bei dieser Therapie nicht nur für die Petentin könne eine weitere Verzögerung nicht hingenommen werden, so die Abgeordneten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_078/01
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