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084/2004
Datum: 29.03.2004
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heute im Bundestag - 29.03.2004

Liberale befürchten "allgemeine Überwachung" von Fluggästen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Mit dem vorgesehenen EU-Abkommen mit den USA über Datensammlungen und Datenschutzrechten von Flugpassagieren befürchtet die FDP die Gefahr allgemeiner Überwachung und Kontrolle durch ein Drittland. In einem Antrag ( 15/2761) fordern die Liberalen die Bundesregierung auf, sich den zwei Entschließungen des Europäischen Parlaments, der Stellungnahme des "EU-Ausschusses für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und Innere Angelegenheiten" sowie den Vorbehalten der Artikel-29-Datenschutzgruppe anzuschließen und der vorgesehenen Entscheidung der EU-Kommission im Rat nicht zuzustimmen. Eine womöglich bereits erteilte Zustimmung der Bundesregierung zum Entwurf des EU-Rates über ein "light international agreement" mit den USA sei unverzüglich zurückzunehmen. Die Abgeordneten beziehen sich dabei auf Medienberichte, wonach die Bundesregierung dem Kommissionsentwurf zwischenzeitlich zugestimmt haben soll. Dabei soll sich die Bundesregierung über massive Bedenken des Bundesjustizministeriums und des Bundesdatenschutzbeauftragten hinweg gesetzt haben. Die Bundesregierung habe den Bericht bisher nicht dementiert, während von Frankreich und anderen EU-Ländern bereits erklärt worden sei, man werde dem "einfachen Abkommen" in dieser Form nicht zustimmen können.

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Die Bundesregierung soll nun den Rat und die EU-Kommission auffordern, Vorschläge vorzulegen, die Sicherheitsaspekte und Schutz der Persönlichkeitsrechte in ein angemessenes Verhältnis setzen. Von der US-Regierung seien seriöse Garantien zu fordern, insbesondere während des Transatlantischen Gipfels im Juni 2004. Auch seien Rat und EU-Kommission in Annerkennung des legitimen Sicherheitsinteresses der USA zu beauftragen, beim Abschluss eines internationalen Abkommens insgesamt 14 Eckpunkte zu berücksichtigen. Danach soll sich unter anderem die Datenübermittlung auf die Bekämpfung terroristischer Straftaten und auf noch zu definierende spezifische Straftaten mit Terrorismusbezug beschränken. Der Umfang zu übermittelnder Daten solle dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und dürfe nicht über das Notwendige hinausgehen, sondern sollte "angemessen, erforderlich und geeignet" sein. Die Speicherfristen seien dabei kurz zu bemessen. Nicht verwendet werden dürften die Passagierdaten für die Einrichtung oder Erprobung von CAPPS II oder ähnlicher Systeme, die auch einen automatisierten Abgleich mit Informationen aus dem private Sektor ermöglichen.

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Die Passagiere sollen schließlich rechtzeitig, klar und umfassend informiert werden, wobei Auskunftsrecht und Recht auf Benachrichtigung diskriminierungsfrei zu gewährleisten seien. Auch müsse garantiert werden, dass ihnen unabhängige Beschwerdeinstanzen in den USA zur Verfügung stehen. Schließlich soll sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass es zu einer Stillhaltevereinbarung mit den Amerikanern komme. So soll solange kein Datentransfer von Fluggesellschaften und Reisebüros verlangt werden, bis ein internationales Abkommen abgeschlossen ist. Falls eine solche Vereinbarung nicht erreicht werden könne, soll der Gesetzgeber Fluggesellschaften und Reisebüros verpflichten, von den Fluggästen ihre Einwilligung zur Datenübermittlung einzuholen. Dabei sollen den Reisenden ihre Möglichkeiten dargestellt werden, die sie haben, um Einfluss auf den Inhalt ihrer Fluggastkarten zu nehmen. Dazu sollen sie konkret über Auswirkungen einer fehlenden Einwilligung und über das Fehlen eines angemessenen Schutzniveaus in den USA informiert werden.

v) w)
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_084/07
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