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088/2004
Datum: 31.03.2004
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heute im Bundestag - 31.03.2004

Koalition legt Gesetzentwurf zur Einführung der Ausbildungsplatzabgabe vor

Bildung und Forschung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BES) Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf ( 15/2820) zur Einführung der so genannten Ausbildungsplatzabgabe vorgelegt. Damit sollen der Fachkräftenachwuchs gesichert und die Berufsbildungschancen der jungen Generation verbessert werden. Der Entwurf, der am morgigen Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten wird, sieht vor, dass Arbeitgeber verpflichtet werden können, zusätzliche Ausbildungsplätze bereitzustellen. Die Mittel dafür würden grundsätzlich von allen Arbeitgebern mit mehr als zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erbracht, die unterhalb der gesetzlich festgelegten Ausbildungsquote ausgebildet haben. Die Förderung und Finanzierung nach dem Gesetz soll in Kraft treten, wenn die Bundesregierung durch Kabinettsbeschluss feststellt, dass am 30. September eines Jahres die Anzahl der bei der Bundesagentur für Arbeit bundesweit gemeldeten unbesetzten Berufsausbildungsstellen diejenige der noch nicht vermittelten Bewerber um weniger als 15 Prozent übersteigt, kurzfristig keine wesentliche Verbesserung auf dem Ausbildungsmarkt zu erwarten ist und der mit der Förderung und Finanzierung nach diesem Gesetz verbundene Verwaltungsaufwand angemessen ist. Die Höhe der in einen Berufsbildungsfonds einzuzahlenden Abgabe soll von der Anzahl der in einem Betrieb im Bezugsjahr durchschnittlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der erforderlichen Anzahl zusätzlicher Ausbildungsplätze und dem Gesamtausgleichsfaktor abhängig sein, heißt es. Befreit werden sollen Arbeitgeber, die genug Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen oder bereits über die Ausbildungsquote hinaus ausbilden. Die Letzteren werden finanziell entlastet und erhalten die Höhe ihrer Bruttokosten erstattet, maximal 7500 Euro pro Jahr und Ausbildungsplatz. Die Erhebung und Berechnung der Abgabe soll das Bundesverwaltungsgericht übernehmen. Das Gesetz soll bis Ende 2013 befristet sein.

Zur Begründung führen die Fraktionen an, dass die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze seit Jahren kontinuierlich abnimmt. So gab es laut Entwurf im Jahr 2000 noch 564.379 Ausbildungsplätze, im vergangenen Jahr waren es 499.717. Mittlerweile bildeten nur noch 23 Prozent der fast 2,1 Millionen Betriebe aus. Bleibt der Trend bestehen, drohe nach Meinung der Regierungsfraktionen auf mittlere Sicht ein erheblicher Fachkräftemangel, der durch die demographische Entwicklung noch verschärft wird. Diese Entwicklung führe darüber hinaus zur Langzeitarbeitslosigkeit, die ein soziales Problem sei. Es gebe in Deutschland derzeit etwa eine halbe Million Arbeitslose unter 25 Jahren. Die Hälfte von ihnen habe keine Berufsausbildung. Die Zahlen seien ein Beweis dafür, dass die Arbeitgeber das künftig zur Verfügung stehende Fachkräftepotenzial nicht ausschöpfen. Dies gefährde die künftige wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_088/09
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