Beim Altkleider-Recycling gibt es keinen Änderungsbedarf
Berlin: (hib/RAB) Die Regierung hält es für nicht erforderlich, die bisherige Organisation des Altkleider-Recyclings zu ändern. Sie schreibt in ihrer Antwort ( 15/2731) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/2642), sie gehe davon aus, dass das Recycling durch freie Wirtschaftsunternehmen auch künftig wirtschaftlich zu betreiben ist. In diesem Sinne müssten die Alttextilsammlungen im Hinblick auf die Vermarktungsfähigkeit optimiert werden. Die Regierung zeigt sich mit den Grundsätzen der EU-Abfallpolitik überein, nach der Abfälle zu vermeiden und nichtvermeidbare Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten sind. Laut Antwort kommen für die Verwertung sowohl die stoffliche als auch energetische Verwertung in Betracht. Einer Studie zufolge sind in den Jahren 1992 bis 1996 in der Bundesrepublik 2 Millionen Tonnen an textilen Produkten gesammelt worden. Für das Jahr 1996 betrug das Aufkommen für die Bekleidungs-, Haus- und Heimtextilien insgesamt rund 1,5 Millionen Tonnen. Die Regierung geht davon aus, dass diese Mengen und Größenordnungen auch weiterhin zutreffend sind. Angaben des Verbandes der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft zufolge wurden im Jahr 2002 etwa 90 Prozent der getrennt erfassten Alttextilien weiterverwendet oder stofflich verwendet.