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094/2004
Datum: 06.04.2004
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heute im Bundestag - 06.04.2004

"Sicherheitslage erfordert die Entwicklung einer intensiveren Zusammenarbeit"

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Vor dem Hintergrund der Folgen des 11. September 2001 und des 11. März 2004 erfordert die sicherheitspolitische Lage, dass die Dienste und die zuständigen Ressorts des Bundes sowie das Bundeskanzleramt neue und intensivere Formen der Zusammenarbeit entwickeln. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/2801) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/2631) zum geplanten Umzug des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Berlin. In der Antwort heißt es weiter, die größere räumliche Nähe zwischen BND und Bedarfsträgern im Deutschen Bundestag und Bundesregierung werde sich positiv auf Aktualität und Zielgenauigkeit der Berichterstattung sowie auf Leistungsfähigkeit und Akzeptanz des BND auswirken. Im Übrigen folge die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung der Praxis ausländischer Dienste, die im Prinzip alle am jeweiligen Regierungssitz präsent seien.

Zu weiteren Fragen wird dargelegt, das Sicherheitskabinett habe im April 2003 beschlossen, den nicht durch Gesetz festgelegten Dienstsitz des BND nach Berlin und damit an den Sitz des Parlaments und der Bundesregierung zu verlagern. Die Entscheidung sei am 10. April im Sicherheitskabinett getroffen und sodann veröffentlicht worden. Zur Frage der Überprüfung fachlicher Argumente gegen einen Umzug heißt es in der Antwort, die Bundesregierung habe keine Veranlassung, Argumente zu revidieren, mit denen sie zu der Sammelpetition Stellung genommen habe. Außerdem habe der Bundestag über die Petition noch nicht entschieden. Zur Frage nach den Gesamtumzugskosten schreibt die Regierung, eine seriöse Aussage darüber könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Eine "genehmigte Entscheidungsunterlage Bau" werde voraussichtlich Anfang September vorliegen. Zu Erfahrungswerten und einer Konzeption über den Ersatz von nicht umzugswilligen Mitarbeitern des BND heißt es, Erfahrungswerte hierzu lägen nicht vor. Solche Mitarbeiter hätten in andere Abteilungen wechseln können, die nicht vom Umzug betroffen seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_094/05
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