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121/2004
Datum: 05.05.2004
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heute im Bundestag - 05.05.2004

Reedern und Seeleuten Landgang und Durchreise erleichtern

Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Der Bundestag hat ein hohes Interesse daran, Reedern und Seeleuten den Landgang, die Durchreise und den Schiffswechsel zu erleichtern. Dies soll das Parlament auf Wunsch der CDU/CSU-Fraktion feststellen. In einem Antrag ( 15/3043) zum Übereinkommen Nr. 185 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Ausweise für Seeleute und zur vereinfachten Freistellung vom Visumserfordernis wird die Bundesregierung aufgefordert, die Ratifizierung dieses Übereinkommens "zügig zu prüfen" und die Schritte zur Anpassung innerstaatlicher Rechtsvorschriften einzuleiten. Im Juni vergangenen Jahres habe die IAO das Übereinkommen angenommen, durch welches die Seemannsausweise mit zusätzlichen Identitätsmerkmalen ausgestattet werden, um die Sicherheit des berufsbedingten Reiseverkehrs von Seeleuten zu verbessern. Geändert worden seien ferner Bestimmungen, welche die Ein- und Durchreise von Seeleuten betreffen und die der Hauptgrund für die Nichtratifizierung des Übereinkommens durch Deutschland gewesen seien. Dabei habe das Bestreben im Vordergrund gestanden, einen Ausgleich zu schaffen zwischen den Interessen der Seeleute, flexibel und ohne hohe Kosten beim Aufenthalt ihrer Schiffe in Häfen an Land gehen oder zum Erreichen ihrer Schiffe ein- und durchreisen zu können, und den Belangen der für die innere Sicherheit verantwortlichen staatlichen Stellen, eine ungenügend kontrollierte Einreise von Ausländern wegen des damit verbundenen Sicherheitsrisikos zu vermeiden.

Da in deutschen Häfen regelmäßig die Besatzungen dort liegender Schiffe ausgewechselt würden, gebe es ein berechtigtes Interesse sowohl der Seeleute als auch der Reeder, dass diese Auswechslungen kostengünstig und ohne vermeidbaren Verwaltungsaufwand möglich sind, argumentiert die Union. Dies könne dadurch erreicht werden, dass in diesem Umfang auch von dem Erfordernis, vor der Durchreise ein Visum einzuholen, abgesehen werden kann, wenn dies mit den Voraussetzungen des Übereinkommens und dem deutschen Ausländerrecht im Einklang steht und Sicherheitsbelange berücksichtigt worden sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_121/05
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