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145/2004
Datum: 27.05.2004
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heute im Bundestag - 27.05.2004

Bei Bargeldkontrollen im letzten Jahr 219 Millionen Euro entdeckt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Zoll und Bundesgrenzschutz haben im vergangenen Jahr bei 2.626 festgestellten Bargeldtransporten Zahlungsmittel in Höhe von 219,3 Millionen Euro entdeckt und dabei 69,3 Millionen sichergestellt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 15/3156) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3020) hervor. Die höchsten Werte in den vergangenen sechs Jahren hat es danach 2001 gegeben, als bei 3.836 Bargeldtransporten 259,7 Millionen Euro festgestellt, allerdings nur 10,1 Millionen Euro sichergestellt worden waren. Von den Zollstellen werden nur solche Kontrollen nach mitgeführten Zahlungsmitteln erfasst, bei denen 15.000 Euro oder mehr angezeigt oder festgestellt werden oder der Verdacht der Geldwäsche besteht. Im Jahr 2003 fanden der Antwort zufolge 1.529 Kontrollen an Flughäfen, 710 an der Grenze zur Schweiz, 176 an der Grenze zu Polen und Tschechien und 185 im Binnenland statt. Bei 73 bearbeiteten Geldwäsche-Ermittlungsverfahren sei es in fünf Fällen zu Verurteilungen gekommen. In 31 Fällen sei das Verfahren eingestellt worden, 16 Verfahren seien an andere Dienststellen abgegeben worden und 21 Verfahren seien zum Jahresende 2003 noch offen gewesen.

Die Regierung teilt ferner mit, Feststellungen bei Bargeldkontrollen bei einem Anfangsverdacht führten grundsätzlich dazu, dass ein Geldwäsche-Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Den aus Bargeldkontrollen resultierenden Verurteilungen wegen anderer Straftaten liegen der Antwort zufolge Urkundenfälschung, Hinterziehung von Einfuhrabgaben und in zwei Fällen Diebstahl in besonders schwerem Fall zugrunde. Die 2003 sichergestellten Zahlungsmittel würden maßgeblich durch einen Scheck in Höhe von 27,8 Millionen Euro und Aktien im Wert von 36,1 Millionen Euro bestimmt. Die Zahl der Bußgeldverfahren gibt die Regierung für 2003 mit 399 an, die Höhe der Bußgelder mit 1,47 Millionen Euro, was etwa vier Prozent des Wertes der unzutreffend angezeigten Zahlungsmittel entspreche. In 77 Fällen seien Mitteilungen an andere Finanzbehörden wegen Anhaltspunkten für Geldwäsche und in 362 Fällen Mitteilungen aus anderen Gründen erfolgt.

Die Regierung betont, es gebe keine Bargeldkontrollen mit dem alleinigen Ziel, Steuerhinterziehung aufzudecken. Bei Bargeldkontrollen gefundene schriftliche Unterlagen dürften auf einen Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Beförderung von Zahlungsmitteln hin geprüft werden. Die Kontrollen führten aber nicht zu längeren Wartezeiten an den Grenzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_145/03
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