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172/2004
Datum: 30.06.2004
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heute im Bundestag - 30.06.2004

Angesichts anstehender Reformen die Interessen der Bürger stärker aufgreifen

Inneres/Große Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Nach einer Stärkung des Petitionsrechtes und dem Umgang mit den Anliegen der Bürger erkundigt sich die FDP in einer Großen Anfrage ( 15/3407). Die Liberalen erklären, gerade in Anbetracht der anstehenden Reformen im Bereich der Gesundheits- und Sozialpolitik ist es wichtig, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aufzugreifen. Durch Eingaben an den Deutschen Bundestag könnten sich Bürgerinnen und Bürger an politischen Gestaltungsprozessen beteiligen. Danach ermögliche es eine Ausgestaltung und Verbesserung des Petitionsrechtes, über das Wahlrecht hinaus Politik mitzugestalten. Dies könne auch der zunehmenden Politikverdrossenheit entgegenwirken, heißt es in der Einführung.

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Abgeordneten darüber informieren, welche Initiativen in der vergangenen und der laufenden Wahlperiode erfolgt seien, um demokratische Beteiligungsrechte zu stärken. Dargelegt werden soll ebenfalls, ob die Regierung zur Stärkung demokratischer Beteiligungsrechte auch eine Stärkung des Petitionsrechtes vorsieht, in welche Richtung dies gehen könne und welche Gründe dem eventuell entgegenstehen. Vom besonderen Interesse ist auch die Frage nach der Notwendigkeit eines einheitlichen Petitionsgesetzes angesichts der Tatsache, dass die Rechte von Petentinnen und Petenten gegenwärtig in den unterschiedlichsten Vorschriften geregelt sind. Unter Bezug auf bereits in der Vergangenheit diskutierte Maßnahmen zur Stärkung des Petitionsrechts fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung die Möglichkeit der Aussetzung des Vollzugs von Verwaltungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über eine Petition befürwortet und wie sie ihre Auffassung dazu begründet.

Gefragt wird im Weiteren nach der Haltung zu erweiterten Einsichts- und Beiziehungsrechten für den Petitionsausschuss bei Akten der Bundesregierung, nach einer Befürwortung des Selbstaufgriffsrechts des Petitionsausschusses und nach der Einführung einer Unterrichtspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament hinsichtlich der von ihr aufgrund der Überweisung der Petition konkret getroffenen Maßnahmen. Dargelegt werden soll zudem, wie Zweifel an der Unabhängigkeit bestimmter Regierungsbeauftragter zuzuordnen seien, ob durch Einrichtung von Beauftragten der Bundesregierung die Anliegen der Bürger möglicherweise am Parlament vorbei behandelt würden und welche Maßnahmen geplant seien um sicherzustellen, dass der Bundestag umfassend und direkt über die an den Beauftragten herangetragenen Forderungen von Bürgern informierend wirkt. Position soll schließlich auch zu der Problematik bezogen werden, dass vielen Bürgern die im Rahmen der Petitionsverfahren eingeholten Stellungnahmen der Ministerien unverständlich sind. Dazu soll dargelegt werden, wie die Bundesregierung eine erfolgreiche Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern sicherstellen will.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_172/04
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