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229/2004
Datum: 29.09.2004
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heute im Bundestag - 29.09.2004

Angebote für weiteren Betrieb von Flughafen Tempelhof überprüfen

Verkehr, Bau- und Wohnungswesen/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Mindestens bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses für den Großflughafen Berlin-Brandenburg-International (BBI) sollte der Flughafen Berlin-Tempelhof für Regionalverbindungen und Geschäftsverkehre offen gehalten werden. Dafür treten Abgeordnete aller Fraktionen in einem Antrag ( 15/3727) ein. Insbesondere mahnen sie an, Angebote von Fluggesellschaften gewissenhaft zu überprüfen, die einen weiteren Betrieb des Flughafens Tempelhof in Eigenregie zum Ziel haben. Sie kritisieren, dass jüngst vorgestellte Konzepte, Tempelhof als Cityterminal mit eigener Trassenanbindung für den Großflughafen BBI auszubauen, bislang nicht ernsthaft geprüft worden seien. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in London, Washington und Buenos Aires, wo innerstädtische Flughäfen erst vor wenigen Jahren geschaffen worden seien, soll die Bundesregierung untersuchen, ob Tempelhof dauerhaft nicht eine sinnvolle Ergänzung zum Großflughafen BBI darstellen könne.

Nach Meinung der Parlamentarier betreibt der Berliner Senat die Schließung des Flughafens Tempelhof entgegen den geltenden Vereinbarungen mit der Bundesregierung und dem Land Brandenburg und verstößt damit gegen den Konsensbeschluss von 1996. Auch weisen sie darauf hin, dass ein Konzept für die Nachnutzung des innerstädtischen Flughafens noch nicht vorliege. Weder das Land Berlin noch der Bund hätten für die in ihrem Eigentum stehenden und dem Denkmalschutz unterliegenden Gebäude sowie die übrigen Liegenschaften Nutzungsalternativen entwickelt. Da aber der größte Teil der überwiegend leerstehenden Liegenschaften an den Bund zurückgegeben werde, wenn die Berliner Flughafengesellschaft aus der Betriebspflicht für Tempelhof entlassen wird, entstünden dem Bund als Eigentümer mehrere Millionen Euro Unterhalts- und Instandhaltungskosten im Jahr. Hier regen die Abgeordneten an zu prüfen, inwieweit die bundeseigene Immobilie Flughafen Tempelhof als Liegenschaft für Bundesbehörden geeignet wäre.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_229/02
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