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237/2004
Datum: 04.10.2004
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heute im Bundestag - 04.10.2004

Nichtstaatliche militärische Sicherheitsunternehmen kontrollieren

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll bekräftigen, dass Auslandseinsätze privater militärischer Sicherheitsunternehmen im Auftrag Deutschlands an dieselben Regeln gebunden sind, wie sie für Bundeswehr-Einsätze im fremden Staaten und deutsche Polizeikräfte gelten. Dies fordert ein Antrag ( 15/3808) der CDU/CSU-Fraktion. Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts und den damit geänderten weltpolitischen Rahmenbedingungen, so führt die Union aus, erlebten private Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen in bewaffneten Konflikten einen kontinuierlichen Aufschwung. Ihr Aufgabenfeld sei breit gestreut und reiche von Beratung, Training und logistischer Unterstützung über Minenräumen bis hin zu Kampfeinsätzen. Ein völkerrechtliches Regime zum Umgang mit den in bewaffneten Konflikten für öffentliche oder private Auftraggeber tätigen privaten Sicherheitsunternehmen oder ihren Beschäftigen existiere bislang nicht. Viele Länder hätten zwar den Einsatz ihrer Staatsbürger als Söldner verboten, kontrollierten aber das Geschäftsgebaren der bei ihnen ansässigen privaten Sicherheitsunternehmen im Ausland aber kaum.

Die CDU/CSU fordert deshalb unter anderem von der Bundesregierung, eine Registrierung von privaten Sicherheitsunternehmen einzuführen und diese zur Mitteilung ihrer Vertragsabschlüsse zu verpflichten. Durch einen Verhaltskodex sei eine Selbstregulierung der Unternehmen zu fordern. Es müsse geprüft werden, ob beim Einsatz privater militärischer Sicherheitsunternehmen klare Haftungsbedingungen einschließlich klarer Regelungen für die Verfolgung von Straftaten in Einsatzgebieten gelten. Gegebenenfalls seien solche Regelungen zu schaffen. Die Union fordert auch, die Bestrebungen der Vereinten Nationen zu unterstützen, um die bestehenden Völkerrechtsinstrumente zum Söldnertum durch weitere eigenständige völkerrechtliche und nationale Regelungen zu ergänzen. Gedacht ist dabei unter anderem an Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Sicherheitsunternehmen und deren Auftraggebern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_237/02
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