FDP interessiert sich für Bürokratieabbau im Melde- und Personenstandswesen
Berlin: (hib/VOM) Den Bürokratieabbau im Melde- und Personenstandswesen hat die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 15/3858) gemacht. Aufgrund des Personenstandsgesetzes und des Melderechtsrahmengesetzes gebe es rechtlich und meist auch verwaltungsmäßig zwei personale Registrierungssysteme nebeneinander. Für die Führung des Personenstandes seien die Standesbeamten zuständig, während im Meldewesen Register geführt würden, um die Identität und Wohnung einer Person feststellen und nachweisen zu können. Die Abgeordneten erkundigen sich, welche Daten zwischen Standesämtern und Meldebehörden weitergegeben werden. Sie fragen ferner, ob durch das Nebeneinander beider Registrierungssysteme ein hoher bürokratischer Aufwand entsteht. Die Regierung soll sich zu der Forderung äußern, das Melde- und Personenstandswesen möglichst umfassend zusammenzulegen. Sie soll überdies Vorschläge machen, damit die jährlich etwa zwei Millionen anfallenden schriftlichen Mitteilungen der Standesämter an die Meldebehörden reduziert werden können. Schließlich soll die Regierung sagen, ob sie mit den Ländern über entsprechende Änderungen im Melde- und Personenstandsrecht sprechen will.