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256/2004
Datum: 26.10.2004
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heute im Bundestag - 26.10.2004

Union fordert funktionsfähigen Ordnungsrahmen für Strom- und Gasmärkte

Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Einen "klaren und funktionsfähigen Ordnungsrahmen" für die Strom- und Gasmärkte fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/3998). Die Politik müsse dafür sorgen, heißt es, dass die Energieversorgung in Deutschland langfristig sicher, preisgünstig, wettbewerbsfähig und umweltverträglich bleibt. Für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft seien leistungsfähige Energienetze eine unabdingbare Voraussetzung. Ziel der Regulierung der Strom- und Gasmärkte müsse es deshalb sein, den Wettbewerb zu stärken und für einen diskriminierungsfreien, transparenten Netzzugang zu sorgen, der auch die Versorgungssicherheit garantiert. Der neue Ordnungsrahmen müsse durch die Regulierung der Netze den Wettbewerb auf den vor- und nachgelagerten Märkten, also bei der Energieerzeugung und im Handel, stärken.

Die Abgeordneten empfehlen, unterschiedliche Regulierungsansätze für den Strom- und Gasmarkt zu vermeiden. Differenzierungen bei der Regulierung seien dort vorzunehmen, wo sie sachlich gerechtfertigt sind. Die Bedingungen des Netzzugangs, die Entgelte und die Anschlussregelungen müssten vom Gesetzgeber selbst formuliert werden. Auch müsse die Regulierungsbehörde die Möglichkeit erhalten, Sanktionen zu verhängen bis hin zu Abschöpfung "ungerechtfertigt erlangter wirtschaftlicher Vorteile". Wie die Regierung, so plädiert auch die Union dafür, die bisherige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post mit der Regulierung zu betrauen. Gleichzeitig müsse diese künftige "Bundesregulierungsbehörde" unabhängig sein. Nach Ansicht der Fraktion müssen die Methoden, wie die Bedingungen für den Anschluss an und den Zugang zu den nationalen Netzen berechnet und festgelegt werden, sowie die Tarife für die Übertragung und die Verteilung bundesweit einheitlich sein.

Zu den Regulierungsaufgaben sollten laut CDU/CSU die Entflechtung und der Netzbetrieb der Übertragungsnetz- und der Verteilnetzbetreiber gehören, deren Netz länderübergreifend ist. Dagegen sei den Landesregulierungsbehörden die Regulierung der Betreiber der übrigen Verteilnetze zu übertragen. Die Netzbetreiber müssten weiterhin dauerhafte Anreize für Investitionen in Netzerhaltung und Netzausbau haben. Ziel müsse es sein, die Effizienzpotenziale im Netzbereich zu erschließen, ohne dass die Versorgungssicherheit abnimmt. Die Regulierung der Netzentgelte müsse die Kostenkalkulation, einen Vergleich der Netzbetreiber untereinander und die Anreize berücksichtigen. Um langfristige Verschlechterungen der Netzqualität zu verhindern, seien Qualitätsstandards zu definieren. Befürwortet wird darüber hinaus eine Vorabgenehmigung von Entgelten für den Netzzugang und für Ausgleichsleistungen. Die Regulierung dürfe nicht auf eine nachträgliche Missbrauchsaufsicht beschränkt werden.

Für den Gasmarkt empfehlen die Abgeordneten ein "Entry-Exit-Modell", bei der die Netznutzung von der Einspeise- bis zu der Entnahmestelle mit nur einem Vertragspartner abgewickelt werden kann. Das Entgelt wird nur an einen Netzbetreiber gezahlt, der die Kosten auf die vorgelagerten Netze überwälzt. Schließlich wird eine Entflechtung vertikal integrierter Versorgungsunternehmen verlangt, die eine Voraussetzung für Wettbewerb sei. Die Verflechtung von Monopol- und Wettbewerbsbereichen der Energieversorgungsunternehmen sei eine der wesentlichen Hemmnisse für funktionierenden Wettbewerb, heißt es in dem Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_256/06
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