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261/2004
Datum: 28.10.2004
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heute im Bundestag - 28.10.2004

Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen

Recht/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Den Wettbewerb und die Innovationsdynamik im Softwarebereich zu sichern und die Patentierung von Computerprogrammen effektiv zu begrenzen, ist das Anliegen eines Antrags von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/4034). Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den kommenden Reformen zum Schutz des geistigen Eigentums bei Computerprogrammen und im informationstechnischen Bereich die besonderen Entwicklungsbedingungen und spezifischen Merkmale von Computerprogrammen zu berücksichtigen. Sie solle ferner den Dialog von kleinen und mittleren Softwareunternehmen fortsetzen und diese Unternehmen weiterhin über die Chancen einer aktiven Patentpolitik informieren. Bei den Beratungen über eine EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen solle die Regierung darauf hinwirken, dass patentfähige Erfindungen praktikabel begrenzt werden. So genannte Trivialpatente, deren Innovation irrelevant ist, seien auszuschließen, beispielsweise über einen "tragfähigen Technikbegriff". Die Fraktionen begründen ihre Initiative damit, dass der Wettbewerbsvorteil europäischer und vor allem deutscher Softwareentwickler gegenüber der amerikanischen Konkurrenz verteidigt und dieser Standortvorteil wirtschaftlich verwertet werden müsse. Die Pläne zur europäischen Vereinheitlichung der Patentierungspraxis werden begrüßt. Der hinreichende Schutz des geistigen Eigentums sei unverzichtbar, um kreative gesellschaftliche Potenziale zu erhalten und zu entwickeln. Technische Erfindungen müssten auch dann, wenn sie Software-Komponenten erhalten, dem Schutz des Patentrechts zugänglich sein. Die Richtlinie zu computerimplementierten Erfindungen werde nur dann positive Effekte haben, wenn sie zu mehr Rechtssicherheit und zu hohen und eindeutigen Voraussetzungen einer Patentierbarkeit von Computerprogrammen im Zusammenhang mit technischen Erfindungen führt. Dazu gehöre die Festlegung eindeutiger Kriterien, um patenfähige und nichtpatentfähige computergestützte Lösungen zu unterscheiden. Ausufernde Patentansprüche oder Trivialpatente würden die Gefahr in sich bergen, heißt es, kurzfristig Monopolisierungstendenzen zu fördern und mittelfristig die gesellschaftliche Akzeptanz des Patentsystems auszuhöhlen. Bei einer zu weitgehenden Patentierbarkeit von Computerprogrammen seien eine geringere Innovationsdynamik und höhere Rechtsunsicherheiten zu erwarten. Vieles spreche für den Grundsatz, Computerprogramme immer urheberrechtlich zu schützen und eine weitgehende Patentierbarkeit auszuschließen, heißt es abschließend.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_261/04
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