hib-Meldung
271/2004
Datum: 10.11.2004
heute im Bundestag - 10.11.2004
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vorgesehen
15/4115). Mit der Gesetzesänderung soll
nach dem Willen der Länder die Einstufung von derzeit
bundesrechtlichen Ämtern in Leitungsfunktionen künftig
nicht mehr abschließend im Bundesbesoldungsgesetz, sondern
durch den Landesgesetzgeber geregelt werden. Im
Bundesbesoldungsgesetz sollen lediglich noch
Höchsteinstufungen für einzelne Leistungsfunktionen
festgelegt werden. Ein Regelungsbedarf hatte sich durch die
Umorganisation in den Bundesländern ergeben, da sich
Aufgabenstellungen und Größe der
Regierungspräsidien und anderer allgemeiner
Verwaltungsbehörden im Ländervergleich weit auseinander
entwickelt haben. Damit wird die Einstufung der jetzigen
bundesrechtlichen Ämter für Leitungsfunktionen in diesen
Behörden - bei Regierungspräsidenten,
Regierungsvizepräsidenten und Abteilungsleitern - im
Verhältnis zur funktionsgerechten Besoldung in den einzelnen
Ländern nicht mehr gerecht, heißt es in der Vorlage.
Nach künftigen Bundesrecht sollen für die einzelnen
Leitungsebenen bei den Regierungspräsidien und anderen
allgemeinen Verwaltungsbehörden künftig folgende
Höchsteinstufungen festgelegt werden: B 8 für den Leiter
der Behörde, B 5 für den Stellvertreter des Leiters der
Behörde, B 3 für den Abteilungsleiter und B 2 für
den Stellvertreter des Abteilungsleiters. In ihrer Stellungnahme
erklärt die Bundesregierung, sie verschließe sich
grundsätzlich nicht dem Wunsch der Länder nach mehr
Eigenständigkeit und Eigenverantwortung im
Besoldungsgefüge. Mit dem am 4. Oktober vom
Bundesinnenminister gemeinsam mit den Gewerkschaften vorgestellten
Eckpunktepapier "Neue Wege im öffentlichen Dienst" seien
Möglichkeiten eröffnet worden, künftig im
Personalbereich differenzierter und situationsbezogener handeln zu
können. In dem insgesamt breit angelegten Reformprozess sollte
auch der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des
Bundesbesoldungsgesetzes eingebettet werden. Die Änderungen
für Teilbereiche sollen dabei nicht isoliert erfolgen.
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vorgelegt, der vom
Bundesrat in seiner Sitzung am 24. September beschlossen wurde (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_271/01