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273/2004
Datum: 10.11.2004
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heute im Bundestag - 10.11.2004

"Eindeutiger Fortschritt" bei Menschenrechten in Bosnien-Herzegowina

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Berlin: (hib/BOB) Einen "qualitativ eindeutigen Fortschritt" sieht Christian Schwarz-Schilling, internationaler Streitschlichter in Bosnien-Herzegowina, bei der Situation der Menschenrechte in diesem Land. Dies machte er am Mittwochnachmittag im Menschenrechtsausschuss deutlich. Die vor Ort tätigen Ombudsleute seien in dieser Hinsicht von großer Bedeutung. Nur mit einer "sehr konstanten" Mediations-Arbeit könne man dazu beitragen, die Situation zu verbessern. Schwarz-Schilling führte im Übrigen aus, der mit dem Vertrag von Dayton 1995 begonnene Weg sei seines Erachtens "irreversibel". Die in Dayton unterzeichnete Vereinbarung sei nicht mehr und nicht weniger gewesen, als einen Krieg zu beenden. Es würde "noch eine Generation" dauern, bis alles in demokratischen und stabilen Bahnen verlaufe. Die Perspektive, eines Tages zur Europäischen Union zu gehören, sei ein entscheidender Faktor.

Schwarz-Schilling führte weiter aus, dass der im Juni dieses Jahres vorgelegte Bericht einer offiziellen bosnisch-serbischen Untersuchungskommission zum Massenmord von Srebrenica vor neun Jahren erstmals eine Entschuldigung der in der Republik Srpska vertretenen Serben enthalte. Dies sei nur auf Druck der internationalen Gemeinschaft zustande gekommen. Der internationale Streitschlichter wies ferner darauf hin, dass im Jahr 2001 und 2002 die meisten Angehörigen von Minderheiten mit insgesamt fast 200.000 Menschen in ihre Heimat zurückgekehrt seien. Er zog auch in diesem Zusammenhang das Fazit, dass "alle globalen Urteile" falsch seien. Man müsse auf die jeweilige Region gucken. Er werde, so Schwarz-Schilling abschließend, am 3./4. Dezember dieses Jahres seinen umfangreichen Bericht an die Regierung Bosnien-Herzegowinas übergeben. Danach werde er nur noch sporadisch an ausgewählten Orten anwesend sein.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_273/01
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