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273/2004
Datum: 10.11.2004
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heute im Bundestag - 10.11.2004

Bundesrat will Mindest-Ausbildungsvergütung festsetzen

Bildung und Forschung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SUK) Nach dem Willen des Bundesrates soll im Berufsbildungsgesetz künftig eine Mindest-Ausbildungsvergütung festgesetzt werden. Das Berufsbildungsgesetz schreibe bislang die Zahlung einer "angemessenen Ausbildungsvergütung" vor, ohne aber diese Angemessenheit zu konkretisieren, so die Länderkammer in ihrem Entwurf zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes ( 15/4112). Bei der Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffes habe sich das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich an den tariflichen Ausbildungsvergütungen orientiert und es auch akzeptiert, wenn diese um nicht mehr als 20 Prozent unterschritten worden seien. Dennoch erreichten die Ausbildungsvergütungen oftmals eine Höhe, die viele Betriebe dazu veranlasse, überhaupt keine oder weniger Ausbildungsstellen zur Verfügung zu stellen als betrieblich möglich wäre. Der Bundesrat will nun im Berufsbildungsgesetz festschreiben, dass eine Vergütung für Auszubildende dann angemessen ist, wenn sie monatlich mindestens 3,5 Prozent des auf einen Monat entfallenden Anteils der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten beträgt. Das Tarifvertragsgesetz bleibe davon unberührt. Eine Verringerung der Ausbildungsvergütungen führe zu Kostenentlastungen bei vielen Ausbildungsbetrieben und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte, da weniger Jugendliche in außerbetrieblichen Maßnahmen ausgebildet werden müssten, wenn sich die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze erhöhe.

Die Bundesregierung lehnt diesen Gesetzentwurf ab. Die darin festgeschriebene Vergütung entspreche zurzeit 152,25 Euro monatlich in den neuen und 180,25 Euro monatlich in den alten Bundesländern und liege damit weit unter der angemessenen Vergütung, die das geltende Berufsbildungsgesetz fordere. Zudem würden Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen in Deutschland durch freie Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien und nicht vom Staat festgelegt. Dieses bewährte System solle beibehalten werden. Außerdem, so die Stellungnahme der Bundesregierung, gebe es keinen Beleg dafür, ob durch geringere Ausbildungsvergütungen "tatsächlich zusätzliche reguläre Ausbildungsplätze geschaffen werden können".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_273/05
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