hib-Meldung
279/2004
Datum: 15.11.2004
heute im Bundestag - 15.11.2004
Regierung: Ungleichbehandlung von Tierabfällen verzerrt nicht den Wettbewerb
15/4022) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/3766) mit. Tierische Abfälle werden
gemäß nationalem und europäischem Recht nach ihrem
Gefahrenpotenzial in drei Kategorien unterteilt: Material der
Kategorie 1 sind tierische Nebenprodukte, von denen hohe
gesundheitliche Risiken ausgehen, weswegen sie in
Tierkörperbeseitigungsanlagen verbrannt werden müssen.
Material der Kategorien 2 und 3 kann hingegen von Biogasanlagen zur
Energiegewinnung verwertet werden. Diese gesetzliche
Ungleichbehandlung verschärft nach Ansicht der Liberalen den
wirtschaftlichen Druck auf Tierkörperbeseitigungsanlagen und
verzerrt dadurch den Wettbewerb. Die FDP befürchtet, dass
dieser wirtschaftliche Druck viele
Tierkörperbeseitigungsanlagen zur Schließung zwingt, so
dass im Seuchenfall nicht mehr genügend Kapazitäten
vorhanden wären. Die Regierung erklärt dazu, es sei nach
EU-Recht möglich, im Seuchen- oder Katastrophenfall andere
Anlagen zu verpflichten, Material der gefährlichen Kategorien
zu verwerten. Auch die von den Liberalen geäußerte
Befürchtung, Überreste aus Biogasanlagen könnten
für den Menschen gefährlich sein, weil sie als
Dünger wieder auf die Äcker kämen, weist die
Regierung zurück. Es bestehe "kein Gesundheitsrisiko für
Mensch und Tier", sofern die Vorschriften eingehalten würden.
Die Einteilung der Kategorien sei klar und werde durch die
Behörden der Länder überwacht. Es sei auch nicht zu
beobachten, dass Material der Kategorie 2 als Material der
Kategorie 3 ausgegeben werde, so die Regierung. Organische
Materialien seien hingegen gut als Ersatz für fossile
Brennstoffe geeignet, und innovative Projekte, die solches Material
als Rohstoff zum Beispiel für die Kraftstoffherstellung
verwenden, seien zu begrüßen. Insgesamt könne das
deutsche Biogaspotenzial jährlich zwölf Millionen Liter
Heizöl ersetzen, so die Regierung.
Berlin: (hib/THB) Die Bundesregierung sieht keine
Wettbewerbsverzerrung durch die Ungleichbehandlung verschiedener
Tierabfälle. Dies teilt sie in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_279/05