hib-Meldung
290/2004
Datum: 24.11.2004
heute im Bundestag - 24.11.2004
Regierung will Abfallverwertung auf Deponien abschließend regeln
15/4238) macht die Bundesregierung von den
Verordnungsermächtigungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Gebrauch und regelt die
Verwertungsverfahren auf Deponien abschließend. Ziel der
Verordnung ist es, eine dem Gesetz entsprechende,
ordnungsgemäße und schadlose Verwertung auf
obenirdischen Deponien rechtsverbindlich und mit unmittelbarer
Rechtswirkung für den Deponiebetreiber zu konkretisieren.
Damit sollen ein Unterlaufen der Vorgaben der Abfalllagerungs- und
Deponieverordnung verhindert und die so genannte Scheinverwertung
unterbunden werden. Auch rechtlich soll die Verordnung zu einer
Harmonisierung beitragen, wenn es im Rahmen des Ländervollzugs
durch unterschiedliche Anwendungsvorgaben bei der Abfallverwertung
auf Deponien zu Brüchen im Vollzug gekommen ist, heißt
es in der Vorlage. So soll die bisherige Vollzugspraxis durch die
Verordnung bereinigt werden, wenn sie nicht als
übereinstimmend mit der einschlägigen Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eingestuft werden muss. Die
Bundesregierung erklärt, trotz der Zwecksetzung von Deponien
als Beseitigungsanlagen sei eine Verwertung von Abfällen auf
Deponien nicht ausgeschlossen. Die Deponie als Bauwerk erfordere
eine Reihe von Baumaßnahmen hinsichtlich Errichtung, Betrieb,
Stilllegung und Nachsorge, die grundsätzlich nicht nur mit
Primärbaustoffen erfolgen, sondern auch mit entsprechend
geeigneten Abfällen durchgeführt werden können.
Damit sei die stoffliche Verwertung von Abfällen auf einer
Deponie dann gegeben, wenn unter wirtschaftlichen Aspekten und
unter Berücksichtigung der im Einzelfall bestehenden
Verunreinigungen der Hauptzweck in der Nutzung des Abfalls liege
und nicht die Beseitigung des Schadstoffpotenzials zum Ziel
habe.
Berlin: (hib/WOL) Mit einer Verordnung über die Verwertung von
Abfällen auf "Deponien über Tage"
(Deponieverwertungsverordnung -
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_290/02