hib-Meldung
293/2004
Datum: 29.11.2004
heute im Bundestag - 29.11.2004
FDP: Lärmschutz an Strecke der Anhalter Bahn in Berlin anbringen
15/4262) darlegen, werde die Strecke der
Anhalter Bahn durch Berlin zwar nicht neu gebaut, aber ihre
Auslastung rechtfertige die Einrichtung eines Lärmschutzes.
Sie bezieht sich auf eine Antwort der Bundesregierung vom 10.
November 2004, der zufolge der bei Fertigstellung der Dresdener
Bahn umgeleitete Verkehr nunmehr auf die Schienenwege der Anhalter
Bahn umgeleitet werden solle und diese somit bis an die Grenze der
Vollauslastung bringe. Da Regierungsangaben zufolge mit einer
Wiederherstellung der Dresdener Bahn nicht vor dem Jahr 2012 zu
rechnen ist, haben die Anwohner nach Ansicht der FDP-Fraktion ein
Anrecht auf den für Neubauten vorgeschriebenen Lärmschutz
entlang der Strecke der Anhalter Bahn, wo dies innerhalb Berlins
noch nicht realisiert wurde. Dieser sei ihnen beim Wiederaufbau der
Anhalter Bahn versagt worden. Das Planfeststellungsverfahren dazu
beruht nach Ansicht der FDP-Fraktion auf einer falschen Grundlage,
da man von einer anderen Verkehrsbelastung ausgegangen sei. Auch
das Bundesverwaltungsgericht habe das Nichtanbringen eines
Lärmschutzes unter der Voraussetzung bestätigt, dass eine
Verlagerung des für die Dresdener Bahn vorgesehenen Verkehrs
auf die Anhalter Bahn ausgeschlossen werde. Da nun aber die
Anhalter Bahn nach Inbetriebnahme eine der meist belasteten
Strecken in Deutschland sein werde, sehen die Antragsteller Anlass
dazu, die bislang vom Lärmschutz ausgesparten Bereiche entlang
der Anhalter Bahn an vorderer Stelle in die Dringlichkeitsliste des
Programms "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" aufzunehmen.
Berlin: (hib/SAS) Die Anbringung eines Lärmschutzes an einem
Teil der bestehenden Schienenwege der Anhalter Bahn fordert die
FDP-Fraktion, so wie sie die 16. Bundesimmissionschutzverordnung
bei Neubauten vorsehe. Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_293/03