hib-Meldung
297/2004
Datum: 01.12.2004
heute im Bundestag - 01.12.2004
Diskriminierungsfreier Zugang im Schienennetzverkehr beschlossen
15/3280), das auf Antrag von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen in einzelnen Punkten verändert
wurde. Ohne Mehrheit blieben acht Änderungsanträge der
Fraktionen von CDU/CSU und FDP dazu; eine themengleiche
Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen (
15/2743) wurde für erledigt erklärt.
Über die Gesetzesvorlage, mit der nationales an EU-Recht
angepasst werden soll, entscheidet der Bundestag am Freitag, den 3.
Dezember. Heftig umstritten war bei den Ausschussberatungen die
Frage, ob mit der geplanten Einrichtung einer beim
Eisenbahn-Bundesamt angesiedelten, weisungsunabhängigen
Trassenagentur, die über den Zugang zum Schienennetz und das
Wegeentgelt wachen soll, EU-Vorgaben ausreichend umgesetzt werden.
Aus Sicht der Union wird das Gesetz den EU-Vorgaben nicht gerecht
und könnte vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten
werde. Deshalb stimme man dem Gesetz nicht zu, sondern hoffe auf
ein vom Bundesrat eingeleitetes Vermittlungsverfahren. Die Fraktion
bedauerte, dass die Chance für eine Atempause in der
Diskussion um eine Trennung von Netz und Betrieb vertan wurde: "Die
Deutsche Bahn AG hätte zeigen können, dass es ihr mit dem
Wettbewerb durchaus ernst ist." Für Bündnis 90/Die
Grünen blieb die Frage der EU-Konformität letztlich
offen. Die Fraktion machte deutlich, dass sie sich weiter gehende
Befugnisse der Trassenagentur gewünscht hätte. Vor einem
vom Bundesrat möglicherweise angestrebten
Vermittlungsverfahren fürchte man sich nicht: "Nichts ist so
gut, dass es nicht noch weiter verbessert werden kann." Nach
Ansicht der FDP kommt auch mit dem Gesetz kein Wettbewerb auf den
Schienenwegen zustande. Sie vertrat die Auffassung, dass die von
der Bundesregierung einzurichtende unabhängige Stelle auch
über die Trassenzuweisung sowie die Entgelterhebung
entscheiden solle und diese nicht nur überwachen dürfe,
wie dies nun festgelegt werde. Demgegenüber bestritt die SPD,
dass das Gesetz nicht EU-konform ist. Die EU-Richtlinie fordere
keine organisatorische Trennung von Netz und Schiene. Sie
unterstrich, dass bei Annahme des Gesetzes erstmals
unternehmensübergreifend Fahrplaninformationen bereitgestellt
werden müssten. Zudem seien Schienenwege so zu verpachten,
dass geleistete Investitionen nicht zurückzuzahlen seien. Dies
solle gerade kleineren Verkehrsanbietern zugute kommen. Auch
könne die Trassenagentur bei der Festsetzung von Fahrpreisen
Einspruch erheben und müsse in einem jährlichen Bericht
die Fortschritte beim Wettbewerb auf der Schiene bilanzieren.
Berlin: (hib/SAS) Als eine "grundlegende Weichenstellung" für
das Eisenbahnwesen in Deutschland wurde am Mittwochvormittag
fraktionsübergreifend eine gesetzliche Regelung bewertet, die
die Grundlage für einen diskriminierungsfreien Zugang und
fairen Wettbewerb im Schienennetzverkehr schaffen soll. Im
Verkehrsausschuss stimmten die Koalitionsfraktionen für ein
entsprechendes Drittes Gesetz der Bundesregierung zur Änderung
eisenbahnrechtlicher Vorschriften (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_297/02