hib-Meldung
301/2004
Datum: 06.12.2004
heute im Bundestag - 06.12.2004
Union will Übergangsfrist bei Weiterbildungsförderung verlängern
15/4385) vorgelegt. Handlungsbedarf sieht die
Union laut Entwurf, weil nach dem Auslaufen der Übergangsfrist
für die Förderung der Weiterbildung nun die Dauer von
geförderten Weiterbildungen im Vergleich zur Dauer beruflicher
Erstausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit
verkürzt sein muss. In einigen Gesundheitsfachberufen, unter
anderem in der Alten- und Krankenpflege oder der Logopädie,
scheide eine Verkürzung der Umschulungsdauer jedoch wegen
europarechtlicher Vorgaben sowie bestehender Bundes- und
Landesgesetze aus. Das bedeutet, heißt es in der
Begründung weiter, dass Umschulungen, die Anfang 2005
beginnen, zwar weiterhin durch die Bundesagentur für Arbeit
gefördert werden können. Dies betreffe aber nur
Zweidrittel der Ausbildungszeit und nur dann, wenn die Finanzierung
der Gesamtdauer der Maßnahme anderweitig sichergestellt ist.
Für diese anderweitige Finanzierung wären insbesondere
die Länder gefordert, die aber noch keine geeigneten
Finanzierungsstrukturen aufgebaut hätten. Daher fordert die
Union die Länder dringend auf, "ihrer Pflicht zur
Bereitstellung der Kofinanzierung bis zum Ende des nächsten
Jahres nachzukommen". Es könne nicht sein, dass die Politik
einerseits fordere, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu
senken, und andererseits der Arbeitsverwaltung Aufgaben
aufbürde, die eigentlich in andere Zuständigkeiten
fielen. Finanzierungsstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern
sollten nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen
werden, kritisiert die Fraktion. Falls die Finanzierung durch
Dritte vor dem Auslaufen der bisherigen Regelung nicht gesichert
wird, geht die Union davon aus, dass sich in Anbetracht der nicht
unerheblichen Kosten für die Ausbildung weniger Schüler
die Ausbildung werden leisten können. Dies hätte aus der
Sicht der Union Auswirkungen auf die Finanzierung und damit die
Existenz der ausbildenden Schulen und im Ergebnis auf die
Versorgung mit Arbeitskräften in den betroffenen
Berufsgruppen.
Berlin: (hib/BES) Die Überfangsfrist bei der
Weiterbildungsförderung für Berufe mit gesetzlich
festgelegter Ausbildungsdauer soll um ein weiteres Jahr bis Ende
2005 verlängert werden. Hierzu hat die CDU/CSU-Fraktion einen
Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_301/02